In betriebsratspflichtigen Betrieben hat der Dienstgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung zu verständigen. Wird dieses Vorverfahren nicht eingehalten, ist die Kündigung rechtsunwirksam.
Immer wieder erreichen die Rechtsabteilung der NÖ Landarbeiterkammer Anfragen, ob die Körperpflege vor oder nach der Arbeit als Dienstzeit gilt oder nicht.
Kündigungen werden im „Online-Zeitalter” immer häufiger per SMS oder E-Mail verschickt. Diese Zustellung von Beendigungserklärungen führt allerdings nicht selten zu rechtlichen Problemen.
Mit 1. Jänner 2016 traten Neuerungen im Arbeitsrecht in Kraft. Bei All-In-Klauseln muss in Zukunft der Grundlohn im Arbeitsvertrag oder im Dienstzettel angeführt sein.
Immer wieder erreichen die NÖ Landarbeiterkammer Fragen zu Befugnissen von Betriebsräten. Die Kontrolle der richtigen Einstufung gehört jedenfalls zur Kernaufgabe jedes Belegschaftsvertreters.
Der Dienstgeber muss den Betriebsrat über konkrete Personalpläne sowie über jede erfolgte Einstellung inklusive Verwendung sowie Einstufung des Arbeitnehmers informieren.
Vielen Dienstnehmern wird zu wenig Urlaub gewährt. Schenken Sie daher schon bei der Einstellung Ihre Aufmerksamkeit der richtigen Anrechnung von Vordienstzeiten.
Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung. Für die Inanspruchnahme ist kein Urlaub und auch keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Zahlenmäßig spielt die Schwerarbeitspension österreichweit nur eine untergeordnete Rolle, zuletzt verzeichnete sie aber starke Zuwächse. Die NÖ LAK liefert alle Infos im Überblick.