Die Niederösterreichische Landarbeiterkammer ist eine auf gesetzlicher Grundlage errichtete unabhängige, demokratische Institution, deren Funktionäre (Kammerräte) von den Mitgliedern alle sechs Jahre gewählt werden. Sie vertreten die Interessen der in Niederösterreich in der Land- und Forstwirtschaft unselbständig tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

An der Spitze der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer steht der von der Vollversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählte Präsident. Er vertritt die Institution nach außen. Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Präsident von zwei Vizepräsidenten, mit denen er gemeinsam das Präsidium der NÖ Landarbeiterkammer bildet.

Dem aus dem Präsidium und sechs weiteren stimmberechtigten Kammerräten, ergänzt mit kooptierten Mitgliedern, gebildeten Hauptausschuss der NÖ Landarbeiterkammer obliegt die Beschlussfassung in Verwaltungs-, Organisations-, Finanz- und Personalangelegenheiten. Grundliegende Beschlüsse, die die Niederösterreichische Landarbeiterkammer betreffen, bleiben der aus 40 Mitgliedern bestehenden Vollversammlung vorbehalten.

Um die Mitgliederbetreuung zu intensivieren, wurde im Jahr 2014 mit dem Seniorenausschuss ein Gremium für die Betreuung aller pensionierten Kammermitglieder gegründet.

Kammerzugehörigkeit
Der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer gehören mit Ausnahme familienangehöriger Arbeitskräfte alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die in Niederösterreich auf land- und forstwirtschaftlichen Gebiet beschäftigt sind. Dazu gehören z.B. Dienstnehmer in Forst- und Gutsbetrieben, in Gärtnereien, in Gemüse-, Obst- und Weinbaubetrieben sowie Mitarbeiter in Raiffeisen Lagerhäusern, in land- und forstwirtschaftlichen Schulen und Forschungseinrichtungen sowie im Verwaltungs- und Interessenvertretungsbereich.