Service für Betriebsräte

Die Arbeitsverfassung in landwirtschaftlichen Betrieben in Niederösterreich ist nicht im Arbeitsverfassungsgesetz, sondern im Landarbeitsgesetz geregelt. Landwirtschaftliche Betriebe sind im Wesentlichen alle Betriebe, deren Dienstnehmer der NÖ Landarbeiterkammer zugehören. Anderes gilt für Interessenvertretungen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet wie die Landes-Landwirtschaftskammer oder den Landesjagdverband, in denen das ArbVG zur Anwendung kommt. In öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen regelt das Personalvertretungsrecht diese Fragen.

Die Vorschriften über die Betriebsratswahl im Landarbeitsgesetz unterscheiden sich von jenen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz in einigen Punkten. Aus diesem Grund bietet die NÖ Landarbeiterkammer nun alle maßgeblichen Dokumente samt Betriebsratswahlrechner als Mitgliederservice an.