
Hey du, ja, genau du!
Es freut uns sehr, dass du dich für eine Ausbildung oder eine Anstellung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft entschieden hast. Du bist unsere Fachkraft von morgen! Unser Ziel ist es, dich auf deinem beruflichen Weg optimal zu unterstützen und zu fördern, indem wir dir mit unseren Maßnahmen und Förderungen zur Seite stehen.
WER IST DIE NÖ LANDARBEITERKAMMER?
Die NÖ Landarbeiterkammer ist deine Interessenvertretung, solange du in der Land- und Forstwirtschaft unselbständig beschäftigt bist! Wir setzen uns für dich ein und stehen dir zur Seite. Bei Fragen zu deinem Job (z.B. zur Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, etc.) kannst du dich jederzeit an uns wenden! Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
WARUM BIST DU MITGLIED?
Die Mitgliedschaft in der NÖ Landarbeiterkammer erfolgt automatisch, wenn man eine Lehrausbildung oder Beschäftigung im Bereich Gartenbau, Bürokaufmann/Bürokauffrau, Bienenwirtschaft, Weinbau- & Kellerwirtschaft, Berufsjäger, u.a. in der Land- und Forstwirtschaft beginnt. Während der Lehrzeit ist man gesetzlich von Beitragszahlungen befreit.
WIR UNTERSTÜTZEN DICH
LAK-Lehrlingsbeihilfe
Alle LAK-zugehörigen Lehrlinge können als „Starthilfe” am Beginn ihrer Lehrzeit (nach Ablauf der Probezeit) eine Beihilfe von EUR 170,- beantragen. Einfach eine Kopie des Lehrvertrages einschicken und schon wird der Gutschein für die Lehrlingsbeihilfe zugeschickt.
Belohnt wird auch der erfolgreiche Lehrabschluss. Wer die Lehrabschlussprüfung geschafft hat, braucht nur eine Kopie des Lehrlingsprüfungsabschlusszeugnisses einzuschicken (per E-Mail, Fax oder Post) und erhält nochmals eine Überweisung von EUR 170,-.
Lehrlinge, die ihre Lehre mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen, werden im Rahmen einer Ehrungsfeier geehrt und erhalten eine zusätzliche Prämie von EUR 100,-.
Weitere Infos erhalten Sie bei Julia Bauer telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per E-Mail.
LAK-Führerscheinbeihilfe (Gr. B) bis 21 Jahre
Alle Kammermitglieder von 17 bis 21 Jahren erhalten für den Fahrschulbesuch zur Erlangung des Führerscheins der Gruppe B eine Beihilfe. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate zumindest 20 Wochenstunden in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt und bei der Führerscheinprüfung bereits LAK-Mitglied war.
Die Beihilfe kann ausschließlich von jungen Kammermitgliedern im Alter von 17 bis 21 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Zuschuss beträgt einmalig EUR 150,-.
Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 01/512 16 01 20 oder per E-Mail.
LAK-Jugendzuschuss
Mit dem Jugendzuschuss möchte die NÖ Landarbeiterkammer ihre jungen Mitglieder unterstützen!
Ab sofort kann für den Besuch folgender Veranstaltungen ein LAK-Jugendzuschuss beantragt werden:
a) FESTIVALS
1. Nova Rock in Nickelsdorf
2. Woodstock der Blasmusik in Ort/Innkreis
3. FM4 Frequency Festival in St. Pölten
4. Beatpatrol Festival
5. Shutdown Festival in Zwentendorf
b) SPORTVERANSTALTUNGEN
Der Matchbesuch von Sportveranstaltungen der höchsten Spielklasse von NÖ Vereinen mit Austragungsort in NÖ plus alle Heimspiele von österreichischen Nationalmannschaften (z.B.: Fußball, Handball, Eishockey, etc...).
Anspruchsberechtigt sind alle Kammermitglieder bis zum Ende des 26. Lebensjahres, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate innerhalb eines Jahres in der Land- und Forstwirtschaft vollbeschäftigt (mindestens 20 Wochenstunden) waren.
Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 0676/841 430 21 oder per E-Mail.
Fahrsicherheitstraining
Nach bestandener Prüfung muss jeder Führerscheinabsolvent als Teil der Mehrphasenausbildung ein eintägiges Fahrtechnik-Training absolvieren. LAK-Mitglieder können ihr Training über die NÖ LAK buchen und dabei jede Menge Geld sparen. Die Kosten pro Mitglied betragen EUR 50,-.
Absolviert werden kann das Training in den ÖAMTC-Fahrtechnik-Zentren in Teesdorf und Melk oder im Fahrsicherheitszentrum Waldviertel in Gmünd.
Interessenten melden sich telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per E-Mail an kurse@lak-noe.at. Wichtig: Der Vorteilspreis kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zum Training über die NÖ LAK erfolgt.
Alle Infos zum Mehrphasentraining: - hier
WICHTIGE INFOS & TIPPS
Lehrlingsföderungen des Landes NÖ
Du bist Lehrling in Niederösterreich? Dann stehen finanzielle Hilfen für dich bereit.
Das Land Niederösterreich leistet an Lehrlinge folgende Beihilfen:
Lehrlingsbeihilfe
Die Lehrlingsbeihilfe kann Lehrlingen aus einkommensschwachen Familien gewährt werden. Die Höhe der Lehrlingsbeihilfe beläuft sich auf EUR 120,- monatlich und wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.
Begabtenförderung
Lehrlingen kann aufgrund von besonderen Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrausbildung eine Begabtenförderung gewährt werden. Die Begabtenförderung beträgt EUR 120,-.
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Landes NÖ: - hier
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlingsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Tel.: 02742/ 9005 - 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lehrlingseinkommen
Lehrlingseinkommen
Als Lehrling hast du Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen, das kollektivvertraglich festgelegt und nach Lehrjahren abgestuft ist. Je nach deiner Berufswahl kommen verschiedene Kollektivverträge zur Anwendung.
- Einkommen für Lehrlinge in bäuerlichen Betrieben - gültig ab 1. Jänner 2025:
1. Lehrjahr | EUR 810,91 |
2. Lehrjahr | EUR 1.132,58 |
3. Lehrjahr | EUR 1.456,51 |
- Einkommen für Lehrlinge in Gartenbaubetrieben - gültig ab 1. Jänner 2025:
1. Lehrjahr | EUR 850,- |
2. Lehrjahr | EUR 950,- |
3. Lehrjahr | EUR 1.260,- |
- Einkommen für Angestellte in Raiffeisen Lagerhäusern in Niederösterreich - gültig ab 1. März 2024:
1. Lehrjahr | EUR 925,- |
2. Lehrjahr | EUR 1.109,- |
3. Lehrjahr | EUR 1.355,- |
4. Lehrjahr | EUR 1.376,- |
- Einkommen für Arbeiter in Raiffeisen Lagerhäusern in Niederösterreich - gültig ab 1. März 2024:
1. Lehrjahr | EUR 867,- |
2. Lehrjahr | EUR 1.047,- |
3. Lehrjahr | EUR 1.278,- |
4. Lehrjahr | EUR 1.300,- |
- Einkommen für Lehrlinge in privaten Forstbetrieben - gültig ab 1. Jänner 2025:
1. Lehrjahr | EUR 8,46* |
2. Lehrjahr | EUR 10,33* |
3. Lehrjahr | EUR 12,17* |
*Stundenlohn (für den Monatslohn ist unter Berücksichtigung der Normalarbeitszeit der Faktor 173,3 als Multiplikator heranzuziehen)
- Einkommen für Lehrlinge (Arbeiter und Angestellte) bei der Österreichischen Bundesforste AG - gültig ab 1. Jänner 2025
1. Lehrjahr | EUR 1.490,- |
2. Lehrjahr | EUR 1.820,- |
3. Lehrjahr | EUR *2.110,- |
* Bei Lehrlingen im Sinne des § 80 des LF-DG, die zum Forstarbeiter, Jäger oder Fischer ausgebildet werden, tritt anstelle dieses Beitrages ab Beginn des 3. Lehrjahres der Betrag von EUR 2.570,-.
- Einkommen für Lehrlinge der Maschinenring-Service Genossenschaft NÖ-Wien - gültig ab 1. April 2025:
1. Lehrjahr | EUR 750,- |
2. Lehrjahr | EUR 1.035,- |
3. Lehrjahr | EUR 1.420,- |
Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Lehrlinge
Als Lehrling stehst du arbeitsrechtlich unter besonderem Schutz (z.B. Jugendschutz bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutz).
Besondere Schutzbestimmungen für Lehrlinge:
- Regelmäßige Wochenarbeitszeit max. 40 Stunden (jedoch max. 8 Stunden pro Tag)
- Ruhezeit von mindestens 12 Stunden
- Keine Nachtarbeit (zwischen 19 und 5 Uhr)
- Keine Überstundenarbeit
- Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nur in besonders dringenden Fällen
- Jedes zweite Wochenende zur Gänze arbeitsfrei, eine Beschäftigung ist an höchstens 15 Wochenenden im Kalenderjahr erlaubt
- Ununterbrochene Wochenfreizeit von mindestens 41 Stunden (mit verpflichtendem Sonntag)
- Besonderer Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts, wenn eine Beschäftigung in der Wochenfreizeit erfolgt
- Gewährleistung der Jugendlichenuntersuchung in der Dienstzeit
- Ausreichende Unterweisung der Jugendlichen durch den Dienstgeber über Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeitszeit (mit Nachweis der Unterweisung) - mindestens einmal jährlich
- Zur Verfügungstellung der für den persönlichen Schutz notwendigen und geeigneten Schutzausrüstungen (persönliche Schutzausrüstung)
Rechtsberatung der NÖ Landarbeiterkammer:
Mag. Heimo Gleich
Tel.: 01/ 512 16 01 12
E-Mail
Ausweis für Lehrlinge
Ein Lehrlingsausweis bringt dir viele Vorteile und Ermäßigungen! Beantragen kannst du deinen Lehrlingsausweis bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle für Niederösterreich.
Kontakt:
Land- und Forstwirtschaftlichliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Tel.: 05 / 0259 26 403
www.lehrlingsstelle.at
E-Mail
TOP-Jugendticket & Jugend:karte NÖ
Jugendtickets
Bist du Lehrling, unter 24 Jahre und wohnst in NÖ, Wien oder dem Burgenland? Dann hol dir dein günstiges Jugendticket für Bus und Bahn! Mit deinem Lehrlingsausweis ist es ganz einfach.
Das Top-Jugendticket für nur EUR 86,- gilt ein ganzes Schuljahr auf öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien, NÖ und dem Burgenland an allen Tagen (auch in den Ferien).
Mit dem Jugendticket um EUR 19,60,- können öffentliche Verkehrsmittel für den Weg vom Hauptwohnsitz zur Lehrstelle genutzt werden.
Jugend:karte NÖ
Die Jugend:karte NÖ ist für junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahre in NÖ kostenlos. Sie ist nicht nur dein Altersnachweis, sondern öffnet auch die Tür zu vielen attraktiven Vergünstigungen.