Was sich im Jahr 2026 für Arbeitnehmer ändert
Mehr Transparenz bei Arbeitszeiten
Arbeitgeber haben ab 2026 bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter das genaue Stundenausmaß pro Woche anzugeben. Dies soll mehr Transparenz für Arbeitnehmer schaffen, damit sie besser nachvollziehen zu können, wie sich ihr Lohn zusammensetzt.
Bildungskarenz wird zur Weiterbildungszeit
Wer sich künftig für eine Weiterbildung karenzieren lassen möchte, muss davor mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Die neue Weiterbildungszeit kann nicht mehr unmittelbar nach der Elternkarenz in Anspruch genommen werden.
- weitere Infos
Reform der Altersteilzeit
Mit Jahresbeginn 2026 treten neue Regelungen bei der gesetzlichen Altersteilzeit in Kraft. Die maximale Bezugsdauer bei neuen Vereinbarungen wird bis 2029 etappenweise auf längstens 3 Jahre gekürzt, die notwendigen Beschäftigungszeiten werden schrittweise auf 17 Jahre angehoben.
- weitere Infos
Antrittsalter für Korridorpension steigt
Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre. Betroffen sind davon Geburtsjahrgänge ab dem Jahr 1964.
- weitere Infos
Zuverdienst für Arbeitslose wird eingeschränkt
Neue Regelungen begrenzen die Möglichkeit zum Zuverdienst für Arbeitslosen- und Notstandshilfebezieher.
- weitere Infos
Info zum Titelbild:
Foto: Supapich | stock.adobe.com

