Pensionen im Zeichen des Sparstifts

Die NÖ LAK informiert über die wichtigsten Änderungen im Pensionsversicherungsrecht.


Im Budget klafft ein großes Loch, Arbeitswelten sind im Wandel begriffen und die Menschen werden immer älter – das sind Fakten. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, mit einem Maßnahmenpaket die Alterssicherung in Österreich mit verschiedenen Reformschritten neu auszurichten. 

Im Folgenden liefert die NÖ LAK einen Überblick über aktuelle Neuerungen 2026: 

Korridorpension
Den Kern der Reformen bildet die stufenweise Anhebung des Zugangsalters zur Korridorpension von 62 auf 63 Jahre sowie der erforderlichen Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre.
Durch den erhöhten Abschlag von 5,1 % pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter belasten Korridorpensionen die Versichertengemeinschaft weniger als abschlagfreie Pensionsantritte zum Regelpensionsalter. Deshalb haben die Landarbeiterkammern die Anhebung des Zugangsalters auf 63 Jahre deutlich kritisiert. Ungeachtet der Frage der sozialen Verträglichkeit dieser Maßnahme sind damit bei langfristiger Betrachtung höhere Kosten für das Pensionssystem verbunden. 
Die Zahlen und Fakten zu den ab Jänner 2026 wirksamen Übergangsbestimmungen für von Jänner 1964 bis September 1966 geborene Versicherte entnehmen Sie der Infobox unten.

Erstmalige Pensionsanpassung
Pensionen werden jährlich mit der Auszahlung im Jänner angepasst. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen orientiert sich diese Anpassung grundsätzlich unmittelbar an der Inflation. Die erstmalige Anpassung nach der Zuerkennung einer Pension ist seit Jahrzehnten Spielball für budgetwirksame Eingriffe ins Pensionsrecht. Die Bandbreite der bereits in Geltung gestandenen Regelungen reicht von überhaupt keiner ersten Anpassung bis zur vollen ersten Anpassung. Ab 2026 erhalten alle Pensionisten, die im vorangegangenen Kalenderjahr die Pension angetreten haben, eine Pensionsanpassung im Ausmaß von 50 %. Der konkrete Stichtag des Pensionsantritts ist dabei – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – unerheblich.  

Teilpension
Die Teilpension ermöglicht den schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben, indem bei einer Reduktion der Arbeitszeit in einem Ausmaß zwischen 25 und 75 % das Pensionskonto geschlossen wird – gestaffelt im Ausmaß von 25, 50 oder 75 % – und neben dem Arbeitseinkommen bereits ein Teil der Pension bezogen werden kann. Grundsätzlich eine gute Idee, aber keine ganz neue. Bereits zur Jahrtausendwende gab es mit der Gleitpension eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Pensionsart. Diese wurde 2003 wieder abgeschafft, weil sie von den Versicherten nicht in Anspruch genommen wurde. 
Kritisiert wird von den Landarbeiterkammern nicht diese Regelung an sich, sondern die Prognose von 10.000 Teilpensionsbeziehern – 30-mal so viel, wie die Gleitpension genutzt haben – samt Verknüpfung mit einem gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitsmechanismus, der künftige weitere Eingriffe ins Pensionsrecht vorsieht.
Vorerst wird die Teilpension ein echtes Nischenprodukt bleiben. Bis 2028 abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen ermöglichen nämlich den Bezug von Altersteilzeitgeld auch dann, wenn bereits Anwartschaft auf eine Korridorpension besteht. Neben der geförderten Altersteilzeit wird die nicht geförderte Teilpension klare Nummer 2 bleiben. Erst ab 2029 wirksame Altersteilzeitvereinbarungen enden, sobald eine Korridor- oder eine Schwerarbeitspension angetreten werden kann. Dann wird sich zeigen, wie attraktiv die Teilpension tatsächlich für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Pension ist.

Geburtsdatum

Antrittsalter

Versicherungsmonate

bis 31.12.1963

62 Jahre

480

von 01.01.1964 bis 31.03.1964

62 Jahre und 2 Monate

482

von 01.04.1964 bis 30.06.1964

62 Jahre und 4 Monate

484

von 01.07.1964 bis 30.09.1964

62 Jahre und 6 Monate

486

von 01.10.1964 bis 31.12.1964

62 Jahre und 8 Monate

488

von 01.01.1965 bis 31.03.1965

62 Jahre und 10 Monate

490

von 01.04.1965 bis 30.06.1965

63 Jahre

492

von 01.07.1965 bis 30.09.1965

63 Jahre

494

von 01.10.1965 bis 31.12.1965

63 Jahre

496

von 01.01.1966 bis 31.03.1966

63 Jahre

498

von 01.04.1966 bis 30.06.1966

63 Jahre

500

von 01.07.1966 bis 30.09.1966

63 Jahre

502

ab 01.10.1966

63 Jahre

504

Info zum Titelbild:
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