Pensionen im Zeichen des Sparstifts
Im Budget klafft ein großes Loch, Arbeitswelten sind im Wandel begriffen und die Menschen werden immer älter – das sind Fakten. Die neue Bundesregierung hat sich entschlossen, mit einem Maßnahmenpaket die Alterssicherung in Österreich mit verschiedenen Reformschritten neu auszurichten.
Im Folgenden liefert die NÖ LAK einen Überblick über aktuelle Neuerungen:
Korridorpension
Bereits beschlossene Sache ist die Reform der Korridorpension. Jene ermöglicht derzeit einen Pensionsantritt mit 62 Jahren bei Vorliegen von Versicherungszeiten im Ausmaß von 40 Jahren. Durch den erhöhten Abschlag von 5,1 % pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter belasten Korridorpensionisten die Versicherten-
gemeinschaft weniger als jene, die zum Regelpensionsalter abschlagsfrei in Pension gehen. Deshalb haben die Landarbeiterkammern die nunmehr beschlossene stufenweise Anhebung des Zugangsalters auf 63 Jahre sowie
die Anhebung der erforderlichen Versicherungszeiten auf 42 Jahre deutlich kritisiert. Ungeachtet der
Fragen der sozialen Verträglichkeit dieser Maßnahme sind damit bei langfristiger Betrachtung höhere Kosten für das Pensionssystem verbunden. Die Zahlen und Fakten zu den ab Jänner 2026 wirksamen Übergangsbestimmungen für von Jänner 1964 bis September 1966 geborene Versicherte entnehmen Sie der Infobox unten.
Erstmalige Pensionsanpassung
Pensionen werden jährlich mit der Auszahlung im Jänner angepasst. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen orientiert sich diese Anpassung grundsätzlich unmittelbar an der Inflation. Die erstmalige Anpassung nach der Zuerkennung einer Pension ist seit Jahrzehnten Spielball für budgetwirksame Eingriffe ins Pensionsrecht. Die Bandbreite der bereits in Geltung gestandenen Regelungen reicht von überhaupt keiner ersten Anpassung bis zur vollen ersten Anpassung. Ab 2026 erhalten alle Pensionisten, die im vorangegangenen Kalenderjahr die Pension angetreten haben, eine Pensionsanpassung im Ausmaß von 50 %. Der konkrete Stichtag des Pensionsantritts ist dabei – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – unerheblich.
Teilpension
Noch vor der Sommerpause soll der Regierungsentwurf einer Teilpension den Nationalrat passieren. Die Teilpension wird einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichen, indem bei einer Reduktion der Arbeitszeit in einem Ausmaß zwischen 25 und 75 % das Pensionskonto geschlossen wird – gestaffelt im Ausmaß von 25, 50 oder 75 % – und neben dem Arbeitseinkommen bereits ein Teil der Pension bezogen werden kann. Grundsätzlich eine gute Idee, aber keine neue. Bereits zur Jahrtausendwende gab es mit der Gleitpension eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Pensionsart. Diese wurde 2003 wieder abgeschafft, weil sie von den Versicherten nicht in Anspruch genommen wurde. Kritisiert wird von den Landarbeiterkammern nicht diese Regelung an sich, sondern die Prognose von 10.000
Teilpensionsbeziehern – 30-mal so viel wie die Gleitpension genutzt haben – samt Verknüpfung mit einem gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitsmechanismus, der künftige weitere Eingriffe ins Pensionsrecht vorsieht.
|
Geburtsdatum |
Antrittsalter |
Versicherungsmonate |
|---|---|---|
| bis 31.12.1963 |
62 Jahre |
480 |
| von 01.01.1964 bis 31.03.1964 |
62 Jahre und 2 Monate |
482 |
| von 01.04.1964 bis 30.06.1964 |
62 Jahre und 4 Monate |
484 |
| von 01.07.1964 bis 30.09.1964 |
62 Jahre und 6 Monate |
486 |
| von 01.10.1964 bis 31.12.1964 |
62 Jahre und 8 Monate |
488 |
| von 01.01.1965 bis 31.03.1965 |
62 Jahre und 10 Monate |
490 |
| von 01.04.1965 bis 30.06.1965 |
63 Jahre |
492 |
| von 01.07.1965 bis 30.09.1965 |
63 Jahre |
494 |
| von 01.10.1965 bis 31.12.1965 |
63 Jahre |
496 |
| von 01.01.1966 bis 31.03.1966 |
63 Jahre |
498 |
| von 01.04.1966 bis 30.06.1966 |
63 Jahre |
500 |
| von 01.07.1966 bis 30.09.1966 |
63 Jahre |
502 |
| ab 01.10.1966 |
63 Jahre |
504 |
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