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Der Dienstgeber muss den Betriebsrat über konkrete Personalpläne sowie über jede erfolgte Einstellung inklusive Verwendung sowie Einstufung des Arbeitnehmers informieren.
Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung. Für die Inanspruchnahme ist kein Urlaub und auch keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Zahlenmäßig spielt die Schwerarbeitspension österreichweit nur eine untergeordnete Rolle, zuletzt verzeichnete sie aber starke Zuwächse. Die NÖ LAK liefert alle Infos im Überblick.
Die Überwachung durch Positionsbestimmungssysteme hat mittlerweile auch in der Landwirtschaft Einzug gehalten. GPS-Systeme werden mittlerweile in vielen Dienstfahrzeugen eingesetzt.
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