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Haben ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich? Zur umstrittenen Rechtslage hat der Verwaltungsgerichtshof in einer neuen Entscheidung Stellung…
In Betrieben nahe unserer östlichen und nördlichen Landesgrenze arbeiten zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die ihren Wohnsitz in Ungarn, der Slowakei oder Tschechien haben. Im Falle einer…
Viele landwirtschaftliche Saisondienstverhältnisse werden in den nächsten Wochen beendet. Die NÖ LAK hat grundlegende Informationen für betroffene Dienstnehmer zusammengefasst.
In betriebsratspflichtigen Betrieben hat der Dienstgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung zu verständigen. Wird dieses Vorverfahren nicht eingehalten, ist die Kündigung rechtsunwirksam.
Immer wieder erreichen die Rechtsabteilung der NÖ Landarbeiterkammer Anfragen, ob die Körperpflege vor oder nach der Arbeit als Dienstzeit gilt oder nicht.
Mit 1. Juni 2016 werden sämtliche Mindestlöhne und Gehälter für Arbeitnehmer in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich um 1,35 Prozent erhöht.
Kündigungen werden im „Online-Zeitalter” immer häufiger per SMS oder E-Mail verschickt. Diese Zustellung von Beendigungserklärungen führt allerdings nicht selten zu rechtlichen Problemen.
Mit 1. Jänner 2016 traten Neuerungen im Arbeitsrecht in Kraft. Bei All-In-Klauseln muss in Zukunft der Grundlohn im Arbeitsvertrag oder im Dienstzettel angeführt sein.
Immer wieder erreichen die NÖ Landarbeiterkammer Fragen zu Befugnissen von Betriebsräten. Die Kontrolle der richtigen Einstufung gehört jedenfalls zur Kernaufgabe jedes Belegschaftsvertreters.
Der Dienstgeber muss den Betriebsrat über konkrete Personalpläne sowie über jede erfolgte Einstellung inklusive Verwendung sowie Einstufung des Arbeitnehmers informieren.
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