Aktuelle Informationen zur NÖ Landarbeiterkammerwahl 2020

LAK-Wahl 2020: Wahlverfahren beendet: „Gesundheit hat Vorrang“


Ursprünglich mehr als 21.300 Wahlberechtigte waren bei der im Mai geplanten NÖ Landarbeiterkammer-Wahl aufgerufen, ihre Interessenvertretung neu zu wählen. Als sich die Lage im Zuge der Corona-Pandemie im März dramatisch zuspitzte und erste Maßnahmen der Bundesregierung beschlossen wurden, verständigten sich die beiden bis dato in der LAK-Vollversammlung vertretenen Fraktionen, das Team Freistetter NÖAAB/FCG und die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG-LAK) auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag, der am letztmöglichen Termin, dem 18. März 2020 eingebracht wurde. „Eine Verschiebung der Wahl war nicht möglich, dazu wäre eine Gesetzesänderung innerhalb weniger Tage notwendig gewesen“, betont LAK-Kammeramtsdirektor Walter Medosch. 

Nur ein Wahlvorschlag eingegangen
Da kein weiterer Wahlvorschlag bis zur Frist einging und die Landeswahlbehörde nach erfolgreicher Prüfung den einzigen Wahlvorschlag für gültig befunden hat, wurde das Wahlverfahren per Kundmachung am 30. April vorzeitig beendet. Dadurch gelten laut Paragraph 34 der NÖ LAK-Wahlordnung die ersten 40 Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt und die eigentliche Wahlhandlung entfällt. „Die Gesundheit hat Vorrang. Ich bin davon überzeugt, dass wir in dieser für viele herausfordernden Zeit mit dem Verzicht auf eine Wahlauseinandersetzung den richtigen Schritt gesetzt haben und nun mit vollem Einsatz unsere Mitglieder in der Corona-Krise unterstützen können. Für unseren Entschluss haben wir sehr viele positive Rückmeldungen von unseren Mitgliedern bekommen“ erklärte NÖ Landarbeiterkammer-Präsident und NÖAAB-Spitzenkandidat Andreas Freistetter.

„Wäre aus gesundheitlicher und demokratiepolitischer Sicht verantwortungslos gewesen“
„Neben einer Briefwahl ist bei unserer Wahl auch die Möglichkeit der persönlichen Wahl in der Gemeinde vorgesehen, die bei den letzten Wahlgängen auch stets gut genützt wurde. Gerade in Zeiten von „Social Distancing“ hätten wir mit der Durchführung unserer Wahl nicht nur alle Wahlberechtigten, darunter ca. 7.000 Seniorinnen und Senioren, sondern auch die Mitglieder der Wahlkommissionen in den Gemeinden einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus hätten aufgrund der Grenzschließungen viele Wahlberechtigte aus dem Ausland, die in Arbeiterquartieren in Österreich gemeldet sind, derzeit aber nicht in gewohnter Form einreisen können, ihre Stimme nicht abgeben können. Vor diesem Hintergrund wäre die Abhaltung der Wahl sowohl aus gesundheitlicher als auch demokratiepolitischer Sicht verantwortungslos gewesen“, fügte Freistetter hinzu. Die teils harsche Kritik aus gewerkschaftlichen und politischen Kreisen kann der LAK-Präsident deshalb nicht nachvollziehen: „Jeder Fraktion war es bis zum 18. März möglich, einen eigenen Wahlvorschlag auf die Beine zu stellen. Wer jetzt lautstark Kritik übt, muss sich schon die Frage gefallen lassen, warum er sich und seine Konzepte nicht schon längst in unsere Arbeit als Interessenvertretung eingebracht hat“, so Freistetter.

Wahl des NÖ LAK-Präsidenten durch die Vollversammlung
Die Wahl des Präsidenten sowie seiner Stellvertreter erfolgt im Zuge der konstituierenden Vollversammlung durch die 40 Kammerrätinnen und Kammerräte. Das neue „Landarbeiterkammerparlament“ wird sich aus 34 Kandidatinnen und Kandidaten aus dem „Team Freistetter – NÖAAB/FCG“ sowie 6 Kandidatinnen und Kandidaten der „Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter“ (FSG-LAK) zusammensetzen. Stattfinden wird die konstituierende Vollversammlung sobald dies aus gesundheitlicher Sicht wieder gefahrlos möglich ist.