Hinweis auf Wahl mit Wahllogo und grünem Stift und Wahlkreuzerl

NÖ Landarbeiterkammer-Wahl 2026

Wann wird gewählt? Wer darf wählen? Bin ich wahlberechtigt? Die wichtigsten Fragen zur NÖ Landarbeiterkammer-Wahl 2026 kurz erklärt.


Warum wird gewählt?
Die NÖ Landarbeiterkammer-Wahl findet alle sechs Jahre statt. Als Wahltag wurde Sonntag, der 31. Mai 2026 festgelegt. Vorher kann man bequem per Brief wählen.

Wer wird gewählt?
Gewählt wird die Vollversammlung, das höchste Gremium der NÖ Landarbeiterkammer, bestehend aus 40 Mitgliedern (Kammerräten). Aus ihrer Mitte wählt die Vollversammlung nach der Wahl den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Niederösterreich – alle Personen, die am Stichtag 12. Jänner 2026 kammerzugehörig sind und spätestens am Wahltag 31. Mai 2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Ebenso wahlberechtigt sind:

  • Personen, die Kranken-, Karenz- oder Arbeitslosengeld beziehen, sofern diese Leistung auf einer vorherigen unselbständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft beruht
  • Alle LAK-zugehörigen Pensionistinnen und Pensionisten 

Bin ich wahlberechtigt?
Die NÖ Landarbeiterkammer erstellt zum Wahlstichtag 12. Jänner 2026 Wählerverzeichnisse für jede Gemeinde.Die Verzeichnisse werden von Montag, 9. Februar 2026 bis Freitag, 13. Februar 2026, zur Einsicht aufgelegt. Für die Einsichtnahme werden an jedem Tag mindestens vier Stunden bestimmt und öffentlich kundgemacht. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler in den Mitgliederdateien nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Berichtigungsantrag
Sollten Sie als Kammerzugehörige/r nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde aufscheinen, können Sie dort bis spätestens Montag, den 23. Februar 2026, schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag einbringen. Das Formular für den Berichtigungsantrag finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
Die Gemeindewahlbehörde entscheidet spätestens bis 3. März 2026 über Berichtigungsanträge und teilt das Ergebnis dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin sowie den Betroffenen unverzüglich schriftlich mit.

Versand der Wahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen von der NÖ Landarbeiterkammer per Post direkt nach Hause.
Die Unterlagen enthalten:

  • Wählerverständigungskarte
  • Leeres Wahlkuvert
  • Amtlichen Stimmzettel
  • Verschließbares Rücksendekuvert
  • Anleitung zur Briefwahl 

So funktioniert die Briefwahl

  1. Den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert legen (nicht zukleben).
  2. Das Wahlkuvert in das vorfrankierte Rücksendekuvert legen und dieses zukleben.
  3. Auf der Rückseite des Rücksendekuverts den vollständigen Namen, das Geburtsjahr
    und die Anschrift persönlichund vollständig ausfüllen.

Wichtige Hinweise für die Gültigkeit der Briefwahl
Damit Ihre Briefwahl gültig ist, müssen unbedingt beachtet werden:

  • Absender auf dem Rücksendekuvert korrekt ausgefüllt.
  • Rechtzeitige Abgabe des Rücksendekuverts.

Rücksendung des Wahlkuverts
Das Rücksendekuvert muss spätestens Freitag, 29. Mai 2026, um 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein

Mögliche Zustellwege:

  • Per Post
  • Per Boten
  • Persönlich

Hinweis für den Wahltag
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der festgesetzten Wahlzeit im Einlaufkasten oder bis zum Ende der Wahlzeit bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.

Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe findet am Sonntag, 31. Mai 2026, in Ihrem Wahllokal in der Gemeinde statt – natürlich nur, wenn Sie Ihre Stimme nicht bereits per Briefwahl abgegeben haben.
Das Wahllokal und die Wahlzeit entnehmen Sie bitte Ihrer Wählverständigungskarte, die gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen per Post zugesendet wird.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur Wahl können Sie sich an die NÖ Landarbeiterkammer wenden:
Telefon: 01 512 16 01
E-Mail: lakwahl2026@lak-noe.at

Info zum Titelbild:
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