Die NÖ LAK unterstützt die Ausbildung Ihrer Kinder
„Mit dem Alter der Kinder steigen für Eltern oft die Kosten. Wir wollen mit unseren Förderungen unsere Mitglieder dabei unterstützen, ihren Kindern die gewünschte Ausbildung zu ermöglichen”, betont NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter.
Kammerzugehörige Eltern können für Kinder, die eine weiterführende Schule (ab dem 10. Schuljahr) besuchen oder ein Studium (an einer Universität oder Fachhochschule) absolvieren, eine Schul- oder Studienbeihilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass Familienbeihilfe bezogen wird. Studienbeihilfen können jedoch höchstens nur bis zum 27. Lebensjahr des Kindes bewilligt werden sofern das Bruttojahreseinkommen die Höhe von EUR 10.000,– des studierenden Kindes nicht übersteigt.
Sofern das leibliche Kind nicht dauernd im eigenen Haushalt des kammerzugehörigen Elternteiles wohnt, ist ein Nachweis über Alimentationszahlungen der letzten 12 Monate vorzulegen.
Die Schulbeihilfe ab dem 10. Schuljahr (nach 9 absolvierten Pflichtschuljahren) beträgt EUR 140,–. Die Studienbeihilfe, ab Inskription an einer Universität oder Fachhochschule, beträgt EUR 190,–. Die Beihilfe erhöht sich pro weiterem Kind, für das der Antragsteller Familienbeihilfe bezieht oder Alimentationszahlungen leistet, um EUR 90,–.
Ist während des Schul-/Studienjahres eine internatsmäßige oder private Unterbringung außerhalb des Wohnortes der Eltern notwendig, kann um einen Unterkunftskostenzuschuss angesucht werden. Die Höhe beträgt bis zu EUR 120,–.
Pro Kind und Schuljahr, die 9 Pflichtschuljahre absolviert haben und danach eine weiterführende Schule besuchen | € 140,- |
Bei Inskription an einer Universität oder Fachhochschule | € 190,– |
Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird | € 90,– |
Unterkunftskostenzuschuss | € 120,– |
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