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Ökosoziale Steuerreform: ​​​​​​​„LAK-Mitglieder werden enorm profitieren“

Die Ökosoziale Steuerreform der Bundesregierung, die stufenweise ab 2022 in Kraft tritt, bringt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft eine spürbare Entlastung.


„Die Bundesregierung hat ein Paket geschnürt, das vor allem Klein- und Mittelverdienern sowie Familien mit Kindern steuerliche Vorteile bringt. Mit dem neuen Regionalbonus werden jene Menschen zusätzlich entlastet, die im ländlichen Raum zuhause sind. Sehr erfreulich ist, dass sehr viele unserer LAK-Mitglieder von den beschlossenen Reformen enorm profitieren werden“, freut sich NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter.
 

Die wichtigsten Eckpunkte der Ökosozialen Steuerreform:

  • Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
    Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Tarifstufe (Einkommen von 18.000,- bis EUR 31.000,-) von 35 % auf 30 % reduziert. Ab 1. Juli 2023 wird auch die dritte Tarifstufe (Einkommen von 31.000,- bis EUR 60.000,-) von 42% auf 40% gesenkt. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung der Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz. Durch diese Entlastung sparen sich Beschäftigte bis zu EUR 650,- pro Jahr.
     
  • Erhöhung des Familienbonus und des Kindermehrbetrages
    Der Familienbonus Plus wird ab 1. Juli 2022 pro Kind von 1.500,- auf EUR 2.000,- angehoben. Für Kinder über 18 Jahren kommt es zu einer Steigerung des Familienbonus Plus auf EUR 650,-. Zusätzlich wird der Kindermehrbetrag von 250,- auf EUR 450,- erhöht.
     
  • Erhöhung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag
    Für Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen zwischen 16.000,- und EUR 24.500,- wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher 400,- auf EUR 650,- angehoben.
     
  • Regionaler Klimabonus
    Mehrkosten der CO2-Bepreisung werden für Haushalte abgefedert. Je nach Wohngemeinde können pro Person zwischen 100,- und EUR 200,- im Jahr geltend gemacht werden. Kinder erhalten je 50% der Höhe.
     
  • Zukünftige Entwicklungen:
    Bis 2025 kommt es durch die Befreiung der Eigenstromsteuer für erneuerbare Energie zu einer Entlastung von 190 Mio. Euro.
    Thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem werden steuerlich gefördert.
    Dazu kommt eine Änderung beim Mietkaufmodell beim gemeinnützigen Wohnbau. Zukünftig können Wohnungen schon nach 10 Jahren anstatt nach 20 Jahren begünstigt erworben werden.
     

Maßnahmen gegen Teuerung
Aufgrund der anhaltenden Preissteigerungen hat die Bundesregierung im März ein Anti-Teuerungspaket geschnürt, das folgende Punkte enthält:

  • Abschaffung der Ökostrom-Pauschale & Entfall des Ökostrom-Förderbeitrages für 2022
  • Energiekostenausgleich in der Höhe von EUR 150,-
  • 50%ige Erhöhung des Pendlerpauschales (bis Juni 2023)
  • Vervierfachung des Pendlereuros (bis Juni 2023)