Schwerarbeit ist bis Ende Februar vom Dienstgeber zu melden!
Wer 45 Versicherungsjahre aufweist und in den letzten 20 Jahren überwiegend Schwerarbeit geleistet hat, kann bereits im Alter von 60 Jahren in die Schwerarbeitspension gehen. Dies bedeutet nicht nur einen früheren Pensionsantritt, sondern sind auch die Abschläge pro Jahr der Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter mit 1,8% gegenüber zumindest 4,2% wesentlich geringer als bei jeder anderen Pensionsform.
Der Arbeitgeber hat bis 28. Februar die Schwerarbeitsmonate des vorangegangenen Kalenderjahres an den Krankenversicherungsträger zu melden. Diese Meldung ist nicht rechtsverbindlich hinsichtlich der Anerkennung als SchwerarbeiterIn. Ohne entsprechende Meldung ist die Anerkennung aber wesentlich unwahrscheinlicher.
„Landarbeiter” sind nach der Berufsliste für körperliche Schwerarbeit grundsätzlich als Schwerarbeiter anzusehen. Wenn Sie davon betroffen sind, fragen Sie Ihren Dienstgeber, ob er die entsprechende Meldung erstattet hat!
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