RWA-Angestellte erhalten 1,5 % mehr Gehalt ab 1. März 2021
Das Ergebnis im Detail:
- Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 1. März 2021 um 1,5 %. Die Mindestsätze 2020 gelt noch bis zum 28.2.2021 weiter.
- Angestellte ohne vertraglich zugesicherte jährliche Leistungsprämie erhalten eine Corona-Prämie in der Höhe von EUR 350,-, jene mit Leistungsprämie in der Höhe von EUR 100,-. Die Corona-Prämie wird noch im Dezember 2020 ausbezahlt.
- Die DAZ und die Biennien werden mit 1. März 2021 um 1,5 %
- Geltungstermin: 1. März 2021
- Inkraftsetzung neuer Verwendungsgruppen für die Angestellten der RWA ab 1.1.2021
Quelle: Betriebsrat d. RWA bzw. GPA-djp