1. Abschluss: 8,8 % mehr Lohn für Beschäftigte in Privatforsten
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 8,8 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,7 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 2.106,11,-
- Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt 1.415,04 Euro
- Geltungstermin: 1. Jänner 2024
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
Sobald die neuen Lohntafeln von den KV-Parteien zur Verfügung gestellt werden, werden Sie auf dieser Seite online gestellt.