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Privatforste: 8 Prozent mehr Lohn ab 1. Jänner 2023

Bei der Lohnverhandlung für die Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter in der Privatwirtschaft konnte ein positiver Abschluss erzielt werden. Die Löhne steigen ab 1. Jänner 2023 um 8,0 %.

 

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 8,0 % 
  • Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,0 %
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.953,70,-.
  • Einführung einer Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des Kollektivvertrages
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2023
  • Laufzeit: 12 Monate

Quelle: PRO-GE