Privatforste: 8 Prozent mehr Lohn ab 1. Jänner 2023
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 8,0 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,0 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.953,70,-.
- Einführung einer Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des Kollektivvertrages
- Geltungstermin: 1. Jänner 2023
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
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Foto: LAK