Privatforste: 2,8 % mehr Lohn ab 1. Jänner 2022
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 2,8 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 2,2 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.792,96,-.
- Textmäßige Anpassungen durch Änderungen im Landarbeitsrecht
- Besserstellungen von den jeweiligen Landarbeitsordnungen in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs. 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt
- Geltungstermin: 1. Jänner 2022
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
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