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Privatforste: 2,8 % mehr Lohn ab 1. Jänner 2022

Bei den am 30. November 2021 stattgefundenen Lohnverhandlungen konnte auf Anhieb ein positiver Abschluss erzielt werden. Die Löhne steigen ab 1. Jänner um 2,8 %.

 

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 2,8 % 
  • Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 2,2 %
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.792,96,-.
  • Textmäßige Anpassungen durch Änderungen im Landarbeitsrecht
  • Besserstellungen von den jeweiligen Landarbeitsordnungen in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs. 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2022
  • Laufzeit: 12 Monate

Quelle: PRO-GE

 

Foto: LAK