3 % mehr Lohn für Beschäftigte in privaten Forstbetrieben ab 1. Jänner 2026
Als Basis wurde die rollierende Inflationsrate von 3,2 % von beiden Seiten bestätigt.
Das Ergebnis des Abschlusses im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingseinkommen sowie der motormanuellen Schlägerung um 3 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 3 %
- Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie in der Höhe von EUR 200,-
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 2.248,30.
- Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt EUR 1.509,23.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2026
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
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