Privatforste: 3,6 % mehr Lohn für Beschäftigte
Als Basis wurde die rollierende Inflationsrate von 3,5 % von beiden Seiten bestätigt.
Das Ergebnis des Abschlusses im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung sowie der motormanuellen Schlägerung um 3,6 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 3,5 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 2.182,82.
- Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt EUR 1.465,27.
- Kilometergeld, Tagesdiäten und Nächtigungsgeld wurden auf die gesetzliches Steuerfreigrenzen angehoben.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2025
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE