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Plus 3,6 Prozent für bäuerliche Dienstnehmer in NÖ

Die NÖ Landarbeiterkammer konnte in den Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich eine Lohnerhöhung von 3,6 Prozent ab 1. Jänner 2025 erreichen.


Beschäftigte in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich erhalten ab 1. Jänner 2025 eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung um 3,6 %. Auf dieses Ergebnis einigten sich die landwirtschaftlichen Sozialpartner NÖ Landarbeiterkammer und Landwirtschaftskammer NÖ beim ersten Verhandlungstermin in St. Pölten. Zugrunde lag den Verhandlungen eine rollierende Inflation von 3,53 % (von November 2023 bis Oktober 2024). 

Freistetter: „Abschluss bringt Beschäftigten nötige Wertschätzung entgegen”
„Es sind tausende Beschäftigte in den landwirtschaftlichen Betrieben, die mit ihrer oft harten Arbeit auf den Feldern sowie in den Obst- und Weingärten einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Lebensmittelversorgung in Österreich sicherzustellen. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, einen fairen Abschluss auszuverhandeln, der unseren Mitgliedern die nötige Wertschätzung für ihre Arbeit entgegenbringt und gleichzeitig auch die Betriebe trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht überfordert”, freute sich NÖ Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Freistetter, der für die Arbeitnehmerseite die Verhandlungen führte.

Über 17.000 Beschäftigte in bäuerlichen Betrieben in NÖ
Insgesamt waren im Jahr 2024 bis dato über 17.000 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich beschäftigt. Das Spektrum an Arbeitskräften reicht dabei von Ernte- und Saisonarbeitern über kaufmännische Angestellte bis zu hochqualifizierten Keller- und Landwirtschaftsmeistern. „Der Kollektivvertrag für bäuerliche Betriebe gewinnt in den letzten Jahren aufgrund struktureller Veränderungen in der Landwirtschaft an Bedeutung. Immer mehr bäuerliche Betriebe stellen Beschäftigte ein, die dann in den Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages fallen”, so Freistetter.
Der kollektivvertragliche Mindestlohn für die niedrigste Einkommenskategorie der Erntearbeiter (5a) steigt damit auf EUR 1.900,71. Ebenso um 3,6 % erhöht werden die Lehrlingseinkommen sowie das Überstundenpauschale.
 

Die Spitzen des Verhandlungskomitees der Arbeitgeberseite Werner Magoschitz, DI Felix Montecuccoli und Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Ing. Lorenz Mayr mit den Arbeitnehmervertretern NÖ Landarbeiterkammer-Präsident Ing. Andreas Freistetter, NÖ LAK-Kammerrat Ernst Blühberger und NÖ LAK-Kammeramtsdirektorin Mag. Bianca Pörner, MA.