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Plus 2,5 Prozent für Angestellte in land- und forstwirtschaftlichen Gutsbetrieben

Am 26. April 2018 wurde zwischen den Arbeitgeberverbänden in der Land- und Forstwirtschaft und der Gewerkschaft GPA-djp eine Erhöhung der Bezüge ab 1. Mai 2018 vereinbart. Die kollektivvertraglichen Gehälter sowie die Praktikanten- und Lehrlingsentschädigungen wurden um 2,5 Prozent, die sonstigen geldwerten Leistungen um 2,1 Prozent erhöht.


Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):

  • Erhöhung der KV-Bezüge und der Praktikanten- u. Lehrlingsentschädigungen um 2,5 %
  • Erhöhung der sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersätze (Wohnungsentgelt, Beleuchtung, Taggeld, Nächtigungsgeld, Hundegeld) um 2,1 %
  • Geltungstermin: 1. Mai 2018
  • Laufzeit: 12 Monate

Entschädigungen für Praktikanten gemäß § 3 Z. 8, erster und zweiter Absatz
EUR: 672,01

Entschädigungen für Jagd-, Fischereipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3 Z. 8, 3. Absatz
1. Lehrjahr: EUR 669,83
2. Lehrjahr: EUR 754,36
3. Lehrjahr: EUR 942,14

Kanzleipraktikanten gemäß § Z. 8, 3. Absatz
1. Lehrjahr: EUR 527,07
2. Lehrjahr: EUR 610,52
3. Lehrjahr: EUR 695,07

Quelle: GPA-djp sowie Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in NÖ, Burgenland und Wien

Info zum Titelbild:
Fotolia.com / bergringfoto