Zum Hauptinhalt springen

Plus 2,5 % für bäuerliche Dienstnehmer

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für bäuerliche Dienstnehmer konnte gleich in der ersten Verhandlungsrunde ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Ab 1. Juni steigen sämtliche Mindestlöhne und Gehälter um 2,5 Prozent.


Sämtliche Mindestlöhne für bäuerliche Dienstnehmer steigen ab 1. Juni 2019 um 2,5 Prozent. Zu dieser Einigung kamen die NÖ Landwirtschaftskammer und die NÖ Landarbeiterkammer bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen.

„Die Anzahl der Beschäftigten in bäuerlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Umso mehr freut es uns, dass wir gleich in der ersten Verhandlungsrunde ein gutes Ergebnis erzielen konnten, von dem ca. 6.000 unserer Mitglieder profitieren”, lautete das Resümee von NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter „Natürlich ist uns bewusst, dass der Klimawandel gerade die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen stellt. Ich glaube aber, dass am Ende ein fairer Abschluss für beide Seiten ausverhandelt werden konnte”, so Freistetter weiter.

Um 2,5 Prozent erhöht wurden nicht nur die Lohn- und Gehaltsansätze (siehe Downloads), sondern auch die Entschädigung für Lehrlinge sowie für Praktikanten mit Matura (EUR 732,96). Die Entschädigung für Praktikanten ohne Matura wurde auf EUR 580,- festgelegt. Das Überstundenpauschale beträgt in den Kategorien 1-4 zukünftig EUR 123,73. Taglöhner und unständige Dienstnehmer in Buschenschanken verdienen ab 1. Juni EUR 8,48 pro Stunde.  

Zusätzlich wird die NÖ LAK auch heuer wieder Informationsblätter über die wichtigsten Bestimmungen des bäuerlichen Kollektivvertrags in den Sprachen der gängigsten Herkunftsländer von ausländischen Dienstnehmern in Betrieben verteilen sowie zum Download zur Verfügung stellen.

 

NÖ Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Freistetter und DI Felix Montecuccoli (4.v.r.) standen an der Spitze der beiden Verhandlungsteams.