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Plus 2,4 Prozent für Gutsangestellte

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Gutsangestellte) konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die Gehälter werden um 2,4 % und die geldwerten Leistungen aus dem Kollektivvertrag um 2,0 % erhöht.


Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):

  • Erhöhung der KV-Gehälter und der Lehrlingsentschädigungen um 2,4 %
  • Erhöhung der sonstigen Ansprüche aus dem Kollektivvertrag (Wohnungsentgelt, Beleuchtung, Taggeld, Nächtigungsgeld, Hundegeld) um 2 %
  • Elternkarenzen ab 1. Mai 2016 und während des Dienstverhältnisses werden bis zu insgesamt max. 24 Monate auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet
  • Für Jagdlehrlinge wird ein 4. Ausbildungsjahr eingeführt (EUR 1.200,-)
  • Geltungstermin: 1. Mai 2019
  • Laufzeit: 12 Monate

Quelle: GPA-djp