Plus 2,4 Prozent für Arbeiter/Innen in privaten Forstbetrieben
Die Ergebnisse im Detail:
- Erhöhung der Mindestlöhne in den Anlagen I, II um 2,40%
- Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung sowie der Motorsägenanschaffungspauschalien um 2,40%
- Einführung einer Zulage bei Verwendung von Akylattreibstoff
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.646,35
- Geltungstermin: 1. Jänner 2018
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE