Plus 2,4 Prozent + 50 EUR Einmalzahlung für Forstarbeiter
Die Ergebnisse im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 2,4 %
Einmalzahlung in der Höhe von EUR 50,- (Basis Vollzeitbeschäftigung und Auszahlung mit dem Weihnachtsgeld)
Gesamtbeschluss in der Höhe von 2,6 % - Erhöhung der Zulagen im § 6 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 um 2,40%
- Neudefinition der Motorsägenpauschalien § 7, Abs. 1 und 2
- Anpassung der § 12 Engeltfortzahlung an die neuen gesetzlichen Vorgaben
- Neudefinition von ganztägigen Zeitausgleich im § 4 Abs. 2
- Geltungstermin: 1. Jänner 2019
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE