Zum Hauptinhalt springen

Plus 2,4 % für bäuerliche Dienstnehmer ab 1. Juni 2018

Die NÖ Landwirtschaftskammer und NÖ Landarbeiterkammer konnten sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben auf einen erfolgreichen Abschluss einigen. Ab 1. Juni 2018 steigen die Mindestlöhne um 2,4 Prozent.


Mit einem zufriedenstellenden Ergebnis aus Sicht der NÖ Landarbeiterkammer endeten die Kollektivvertragsverhandlungen für bäuerliche Dienstnehmer.
„Es waren konstruktive Gespräche und die Erhöhung von 2,4 Prozent ist für unsere Mitglieder ein respektables Ergebnis”, so das Fazit von NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter, der auf die stetig wachsende Zahl an Beschäftigten in bäuerlichen Betrieben hinwies. „Der Trend, dass in Niederösterreich immer mehr Jobs in bäuerlichen Betrieben entstehen, hat sich zuletzt weiter verstärkt. Aus unseren Mitgliederdaten geht hervor, dass heuer bereits im April die Marke von 6.000 Landarbeiterinnen und Landarbeitern weit überschritten wurde”, so Freistetter.
Neben sämtlichen Lohn- und Gehaltsansätzen werden ab 1. Juni 2018 auch das Überstundenpauschale sowie die Lehrlings- und Praktikantenentschädigungen um 2,4 Prozent angehoben. Das Überstundenpauschale beträgt in den Kategorien 1 bis 4 zukünftig EUR 120,71. Die Praktikantenansätze wurden auf EUR 534,36 (ohne Matura) und EUR 715,08 (mit Matura) festgelegt. Der Stundenlohn für Taglöhner und unständige Dienstnehmer in Buschenschanken beträgt ab 1. Juni 2018 EUR 8,27. 

Außer Streit gestellt wurde, dass auch alle Angestellten, deren genaue Einstufung in die bestehenden Kategorien des Kollektivvertrags mitunter schwierig ist, von der Mindestlohnerhöhung profitieren müssen. Gespräche gab es im Zuge der Verhandlungen auch über die geplante Einführung des EUR 1.500,- Mindestlohnes. Vereinbart wurde dabei, dass eine Arbeitsgruppe mit den Beratungen zur Anpassung der KV-Bestimmungen beginnt, sobald die geplante Novelle im Landarbeitsgesetz verabschiedet wurde.