Plus 1,95 mehr Lohn für Arbeiter/innen in Privatforsten
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne um 1,95 %
- Erhöhung der Zulagen im § 6 Abs. 3 um 1,95 %
- Erhöhung der Motorsägenpauschalien § 7, Abs. 1 und 2 um 1,60 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 1.718,14
- Geltungstermin: 1. Jänner 2020
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
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Foto: LAK