Plus 1,5 Prozent für bäuerliche Dienstnehmer
1,5 Prozent mehr Lohn für sämtliche Arbeitnehmer in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich! Mit diesem Ergebnis wurden die Kollektivvertragsverhandlungen für bäuerliche Dienstnehmer erfolgreich abgeschlossen. „Es waren fachlich hochwertige Gespräche mit einem respektablen Ergebnis für beide Seiten. Sehr erfreulich ist natürlich auch das beiderseitige Bekenntnis zu einem Mindestlohn von EUR 1.500, sofern die bereits ausverhandelten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Landarbeitsgesetz erfüllt werden. Damit ist der bäuerliche Kollektivvertrag der erste im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, wo es eine derartige Absichtserklärung gibt”, betonte NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter.
Neufassung der Regelungen über Sonderzahlungen
Inhaltlich wurde neben der Lohn- bzw. Gehaltserhöhung eine komplette Neufassung der Regelungen über Sonderzahlungen vereinbart. Diese sieht vor, dass der Urlaubszuschuss künftig mit dem Junilohn auszuzahlen ist. Bei Dienstverhältnissen, die unterjährig beginnen, besteht mit dem Junilohn ein Anspruch auf Akontierung beider Sonderzahlungen entsprechend der bis Ende Juni zurückgelegten Dienstzeit. Festgehalten wurde im Zuge des KV-Abschlusses außerdem, dass bestehende Überzahlungen in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht bleiben. Das Überstundenpauschale beträgt ab 1. Juni 2017 in den Kategorien 1 bis 4 (siehe Infobox) einheitlich EUR 117,88. Der Wert der vollen freien Station beträgt EUR 196,20. Der einheitliche Stundenlohn für Taglöhner und unständige Dienstnehmer in Buschenschanken beträgt EUR 8,49 (ohne Inkasso: EUR 8,08). Praktikanten bekommen EUR 521,84 (mit Matura EUR 698,32).
Grundsatzerklärung mit Bekenntnis zu Mindestlohn von EUR 1.500,-
Einigen konnten sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im Zuge der Verhandlungen über eine Grundsatzerklärung mit einem Bekenntnis zu einem Mindestlohn für EUR 1.500,-. Das Gesamtpaket sieht die Umsetzung einer Novelle des Landarbeitsgesetzes vor, welche u.a. disponible Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit ermöglicht sowie die Sonntagsarbeit in Buschenschank- und Almausschankbetrieben und flexiblere Arbeitszeiten für Jugendliche (analog zum Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz), wie z.B. die Samstagsarbeit in Gärtnereien zulässt.
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Info zum Titelbild:
Bei den KV-Verhandlungen für bäuerliche Dienstnehmer konnten neben einer Lohnerhöhung auch inhaltliche Neuerungen fixiert werden