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Papamonat für Jungväter ist ab 2023 attraktiver

Der Familienzeitbonus wurde 2023 um 5,8 % erhöht und wird künftig nicht mehr auf später bezogenenes Kinderbetreuungsgeld, etwa bei einer Väterkarenz, angerechnet.

 

Seit 1. September 2019 besteht für alle unselbständig erwerbstätigen Väter ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts aus Anlass der Geburt ihres Kindes, das sogenannte Papamonat.

Während des Papamonats besteht zwar keine Entgeltfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers, Väter haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Familienzeitbonus. Die Bezugsdauer des Familienzeitbonus beträgt zwischen 28 und 31 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes.

Zu beachten ist, dass das Papamonat und der Familienzeitbonus unterschiedliche Ansprüche sind und sich zeitlich nicht zur Gänze decken. Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus und die Dienstfreistellung für das Papamonat müssen aber exakt übereinstimmen, um den Familienzeitbonus zu erhalten. Der Familienzeitbonus beträgt 2023 23,91 Euro (bis 2022: 22,60 Euro) pro Tag.

Für Geburten bis 31. Dezember 2022 wurde dieser Betrag auf ein allfällig später bezogenes Kinderbetreuungsgeld des Vaters (für dieses Kind) angerechnet und reduzierte im Ergebnis die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Viele Väter haben daher anstatt des Papamonats Urlaub in Anspruch genommen, um kein Kinderbetreuungsgeld zu verlieren. Dieser Umstand hat sich jedoch für Geburten ab 1. Jänner 2023 geändert, da der Familienzeitbonus seither nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet wird.

LAK-Mitglieder, die ein Papamonat in Anspruch nehmen, können einen Zuschuss zum Familienzeitbonus auf EUR 1.000,- beantragen. Alle Infos dazu erhalten sie dazu in der Rubrik Förderungen.