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Neue Regeln für Karenz

Im November trat durch die Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie der Europäischen Union eine Gesetzesänderung der Elternkarenz in Kraft.


Die Work-Life-Balance-Richtlinie der EU soll zu einer gerechteren Aufteilung der Kinderbetreuung in der Partnerschaft zwischen den beiden Elternteilen führen.

Deshalb gibt es künftig pro Elternteil 2 Monate Elternkarenz, die unübertragbar sind. Ausnahmen davon bilden Alleinerziehende und Personen, deren Partner keinen Anspruch auf Karenz haben (z.B.: Selbständige, Studierende oder arbeitslose Personen).

Das bedeutet, dass Elternteile, die mit ihrem Kind im selben Haushalt leben, nur dann einen gesetzlichen Karenzanspruch von 24 Monaten (wie bisher) haben, wenn beide Elternteile die Karenz in Anspruch nehmen, z.B. 12 Monate die Mutter und 12 Monate der Vater.

Nimmt dagegen nur ein Elternteil die Karenz in Anspruch, verkürzt sich der Karenzanspruch auf 22 Monate (zwei Monate weniger als bisher). Alleinerziehende und Personen, die mit dem anderen Elternteil nicht im selben Haushalt leben, haben weiterhin einen Anspruch von 24 Monaten, müssen die jeweiligen Voraussetzungen jedoch schriftlich ihrem Arbeitgeber nachweisen.
 

Foto: prostooleh - Freepik.com