Mindestpension für alleinstehende Senioren wird auf EUR 1.000,- erhöht
Mit 1.1.2017 trat eine neue Pensionsregelung in Kraft. Neu ist dabei, dass alleinstehende Senioren seit Jänner mindestens EUR 1.000,- Pension erhalten. Diese Neuerung gilt jedoch ausschließlich für alleinstehende Pensionisten mit 30 oder mehr Pflichtversicherungsjahren (mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit).
Was bedeutet das für Sie?
- Wer bereits bisher eine Ausgleichszulage als Aufstockung seiner Pension bekommen hat, dessen Pension sollte mit Jänner 2017 automatisch auf EUR 1.000,- erhöht worden sein.
- Wer alleinstehend ist, mindestens 30 Beitragsjahre vorweisen kann und bisher eine Pension zwischen EUR 889,84 (Richtsatz für 2017) und EUR 1.000,- bekommen hat, dem steht ab 2017 eine Ausgleichszulage, also eine Erhöhung seiner Pension auf EUR 1.000,-, zu.
Die Ausgleichszulage müssen Sie bei der Pensionsversicherung beantragen. Achtung: Für Ehepaare in einem gemeinsamen Haushalt liegt der Ausgleichszulagenrichtsatz bei EUR 1.334,17.
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Die Ausgleichszulage können sie bei der Pensionsversicherung beantragen.