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Mindestpension für alleinstehende Senioren wird auf EUR 1.000,- erhöht

Ab Jänner 2017 bekommen Mindestpensionsbezieher, die 30 Beitragsjahre vorweisen können, EUR 1.000,- Pension. Davon sollen vor allem Personen mit sehr niedrigem Einkommen während ihres Arbeitslebens oder mit langen Phasen von Teilzeitarbeit in ihrer Berufslaufbahn profitieren.


Mit 1.1.2017 trat eine neue Pensionsregelung in Kraft. Neu ist dabei, dass alleinstehende Senioren seit Jänner mindestens EUR 1.000,- Pension erhalten. Diese Neuerung gilt jedoch ausschließlich für alleinstehende Pensionisten mit 30 oder mehr Pflichtversicherungsjahren (mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit).

Was bedeutet das für Sie?

  • Wer bereits bisher eine Ausgleichszulage als Aufstockung seiner Pension bekommen hat, dessen Pension sollte mit Jänner 2017 automatisch auf EUR 1.000,- erhöht worden sein.
  • Wer alleinstehend ist, mindestens 30 Beitragsjahre vorweisen kann und bisher eine Pension zwischen EUR 889,84 (Richtsatz für 2017) und EUR 1.000,- bekommen hat, dem steht ab 2017 eine Ausgleichszulage, also eine Erhöhung seiner Pension auf EUR 1.000,-, zu.

Die Ausgleichszulage müssen Sie bei der Pensionsversicherung beantragen. Achtung: Für Ehepaare in einem gemeinsamen Haushalt liegt der Ausgleichszulagenrichtsatz bei EUR 1.334,17.

Info zum Titelbild:
Die Ausgleichszulage können sie bei der Pensionsversicherung beantragen.