KV-Abschluss: Plus 1,55 Prozent für Angestellte in Gutsbetrieben
Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):
- Erhöhung der KV-Gehälter um 1,55 %
- Damit beträgt das Mindestgehalt für Hilfskräfte EUR 1.501,81,- und für Fachkräfte EUR 1.727,35 bzw. EUR 1.864,49,-
- Erhöhung der tabellarischen Werte für Praktikant/innen um 1,55 %
- Erhöhung der sonstigen geldwerten Ansprüche um 1,4 %
- Geltungstermin: 1. Mai 2021
Quelle: GPA-djp
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