Plus 9,1 % für Angestellte in Gutsbetrieben
Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):
- Erhöhung der KV-Gehälter um 9,1 %
- Damit beträgt das Mindestgehalt für Hilfskräfte EUR 1.695,- und für Fachkräfte EUR 1.949,55,- Wird keine Dienstwohnung in Anspruch genommen, gebührt zusätzlich ein Wohnungsentgelt in der Höhe von EUR 208,5,-
- Die Lehrlingseinkommen und Entschädigungen für Praktikanten werden um 9,1% angehoben und betragen im 1. Lehrjahr EUR 800,29, im 2. Lehrjahr EUR 901,28 und im 3. Lehrjahr (bzw. 1. Lehrjahr bei der Lehre zum Berufsjäger) EUR 1.125,64,-, im 2. Lehrjahr bei der Lehre zum Berufsjäger EUR 1.400,11,- und für Ferialangestellte bzw. Praktikanten EUR 809,-
- Sonstige geldwerte Leistungen (Wohnungsentgelt, Beleuchtung, Tag-/Nächtigungsgeld, Hundegeld, ...) werden um 8,6 % erhöht.
- Die Sonderzahlungsbestimmung wird der geltenden Judikatur angeglichen.
- Geltungstermin: 1. Mai 2023
Quelle: GPA-djp