KV-Abschluss: Plus 3,45 Prozent für Gutsangestellte
Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):
- Erhöhung der KV-Gehälter um 3,45 %
- Damit beträgt das Mindestgehalt für Hilfskräfte EUR 1.786,94,- und für Fachkräfte EUR 1.928,81,-
- Die Entschädigung der Fischereipraktikanten gilt nunmehr für alle Lehrlinge und wird wie die Praktikantenentschädigung um 3,45 % angehoben. Die Lehrlingseinkommen betragen m 1. Lehrjahr EUR 733,54, im 2. LJ EUR 826,10 und im 3. LJ EUr 1.031,75,-.
- Erhöhung der Zulagen um 2,8 %
- Geltungstermin: 1. Mai 2022
Quelle: GPA-djp
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