KV-Abschluss für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben
Das Ergebnis im Detail:
- Die Mindestlöhne und -gehälter für bäuerliche DienstnehmerInnen in Niederösterreich (somit auch das Überstundenpauschale, die Stundenlöhne, die Lehrlingseinkommen und die PraktikantInnenentschädigungen) werden mit 1. Jänner 2026 um durchschnittlich 3,19 % erhöht.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Den Arbeiterinnen und Arbeitern in den Lohnkategorien 1 bis 4 ist zwingend ein Überstundenpauschale in der Höhe von EUR 156,90,- zu bezahlen.
- Der niedrigste Gesamtlohn beträgt in bäuerlichen Betrieben nunmehr EUR 1.920,-.
- Der Wert der vollen freien Station beträgt € 196,20,-.
- Pflichtpraktikanten sind generell als Dienstnehmer anzumelden.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2026

