KV-Abschluss für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben

Bei der dritten Verhandlungsrunde konnten sich die landwirtschaftlichen Sozialpartner NÖ Landarbeiterkammer und die NÖ Landwirtschaftskammer auf einen Abschluss einigen. Die Löhne werden ab 1. Jänner 2026 um durchschnittlich 3,19 % angehoben.


Das Ergebnis im Detail:

  • Die Mindestlöhne und -gehälter für bäuerliche DienstnehmerInnen in Niederösterreich (somit auch das Überstundenpauschale, die Stundenlöhne, die Lehrlingseinkommen und die PraktikantInnenentschädigungen) werden mit 1. Jänner 2026 um durchschnittlich 3,19 % erhöht. 
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht. 
  • Den Arbeiterinnen und Arbeitern in den Lohnkategorien 1 bis 4 ist zwingend ein Überstundenpauschale in der Höhe von EUR 156,90,- zu bezahlen. 
  • Der niedrigste Gesamtlohn beträgt in bäuerlichen Betrieben nunmehr EUR 1.920,-. 
  • Der Wert der vollen freien Station beträgt € 196,20,-. 
  • Pflichtpraktikanten sind generell als Dienstnehmer anzumelden.
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2026