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Bundesforste: Plus 1,5 % mehr Lohn und EUR 300,- COVID-Zulage

Nach dem am 30. November 2020 ausverhandelten Lohn- und Gehaltsabschluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Österreichischen Bundesforste AG für 2021 wurde Ende Februar ein 2. Kollektivvertrags-Übereinkommen abgeschlossen.


Die Gewerkschaften GÖD und PRO-GE haben gemeinsam mit den Zentralbetriebsräten der ÖBF AG bei den Verhandlungen mit dem Vorstand der ÖBF AG für den Arbeiter- und den Angestellten-Kollektivvertrag folgendes Ergebnis erzielt:

  • Erhöhung sämtlicher Gehälter, Löhne, Zulagen, Entschädigungen sowie Lehrlingsbezüge um 1,5 % ab Jänner 2021
  • Die für diese Verhandlungen zugrundeliegenden Inflationsrate betrug 1,48 %
  • Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖBF AG (die in den Vollanwendungsbereich der KVs fallen) und zum Stichtag 31.12.2020 im Unternehmen sind bzw. auch alle Saisonbeschäftigten, die nächstes Jahr wieder angestellt werden, erhalten eine einmalige COVID-Zulage in der Höhe von EUR 300,-. Die Auszahlung dieser COVID-Zulage erfolgt mit dem Dezemberlohn bzw. Dezembergehalt 2020.
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2021 - 31. Dezember 2021

Zusätzlich wurde am 24. Februar 2021 ein 2. KV-Übereinkommen zwischen der GÖD und dem Bundesforste-Vorstand mit folgendem Inhalt abgeschlossen:

  • Bei privater Übersiedlung gibt es nun einen dienstfreien Tag
  • Bei Vertretung einer höherwertigen Funktion von mehr als 13 Wochen, wird für die Dauer der Vertretung der Differenzgehalt ausbezahlt
  • Entschädigung für die Zurverfügungstellung von Jagdhunden als Gebrauchshunde lt. Jagdgesetz und Klarstellung des Punktes „Mehraufwände“
  • Aufwertung des Gehaltsbandes für die Funktionsgruppe „Berufsjäger / Berufsfischer“

 Quelle: Betriebsrats der ÖBF AG