Bundesforste: Plus 2,2 % für sämtliche Löhne, Gehälter und Zulagen
Der erfolgreiche KV-Abschluss im Detail:
- Erhöhung sämtlicher Gehälter, Löhne sowie Zulagen und Entschädigungen um 2,2 %
- Lehrlingsentschädigungen für Forstfacharbeiterlehrlinge:
1. Lehrjahr: EUR 831,41
2. Lehrjahr: EUR 1.076,27
Ab Beginn des 3. Lehrjahres: EUR 1.505,02
Bei Lehrlingen im Sinne von § 80 des LF-DG, die zum Forstfacharbeiter ausgebildet werden, tritt anstelle dieses Betrages ab Beginn des 3. Lehrjahres der Betrag von EUR 1.965,34,- - Geltungstermin: 1. Jänner 2020
Quelle: PRO-GE bzw. GÖD