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Plus 8,8 % für bäuerliche Dienstnehmer ab 1. Jänner 2024

In der zweiten Verhandlungsrunde konnte bei den Gesprächen zwischen NÖ LAK und LK NÖ ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten in bäuerlichen Betrieben in Niederösterreich werden ab 1. Jänner 2024 um 8,8 % angehoben.


„Der Kollektivvertrag für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben hat in den letzten Jahren aufgrund der Entwicklung zu größeren Strukturen mit mehr Beschäftigten kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Insofern freut es uns sehr, dass es auch heuer wieder gelungen ist, in lösungsorientierten Verhandlungen einen für beide Seiten tragbaren Abschluss auszuverhandeln, der zeigt, dass sich Beschäftigte und Betriebsführer auf eine handlungsfähige Sozialpartnerschaft in der Landwirtschaft verlassen können”, resümierte NÖ LAK-Präsident Andreas Freistetter nach der erfolgreichen Einigung.

Das Ergebnis: Die mehreren tausend Beschäftigten in bäuerlichen Betrieben in NÖ, dazu zählen insbesondere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Weinbau-, Feldgemüse- und Landwirtschaftsbetrieben, erhalten ab 1. Jänner 2024 eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 8,8 %.

„Beide Seiten sind in den Verhandlungen an ihre Grenzen gegangen. Wir sind überzeugt, dass mit dieser Einigung vom Kellermeister bis zum Erntearbeiter allen Beschäftigungsgruppen die entsprechende Wertschätzung für ihre Arbeit in Zeiten hoher Inflation entgegengebracht wird”, so Freistetter.

Der kollektivvertragliche Mindestlohn für die niedrigste Einkommenskategorie der Erntearbeiter (5a) steigt damit auf EUR 1.834,66. Um 8,8 % erhöht werden darüber hinaus auch die Lehrlingsentschädigungen sowie das Überstundenpauschale. Fix verankert ist im Kollektivvertrag die Bestimmung, dass Überzahlungen in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht bleiben.
 

Die NÖ LAK und die LK NÖ einigten sich auf ein Lohn- und Gehaltsplus von 8,8 % ab 1. Jänner 2024.