Handwerkerbonus ab 15. Juli beantragbar
Erfreuliche Neuigkeiten gibt es für Häuslbauer und alle, die ihren Wohn- und Lebensraum verschönern möchten. Denn ab 15. Juli 2024 kann der neue Handwerkerbonus beantragt werden. Insgesamt stellt die Bundesregierung 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie hoch ist der Handwerkerbonus?
Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Kosten für die Handswerksarbeit und maximal EUR 2.000,- pro Person und Wohneinheit im Jahr 2024 sowie maximal EUR 1.500,- pro Person und Wohneinheit im Jahr 2025.
Ein Beispiel: Eine Mieterin lässt ihre Wohnung neu ausmalen. Ein Maler verrechnet EUR 500,-. Dafür gibt es 20 Prozent, also EUR 100,- Handwerkerbonus.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerksleistungen rund um den privat genutzten Wohn- und Lebensbereich. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Beispiele für förderungswürdige Arbeitsleistungen sind u.a.: Erneuerung von Dächern, Austausch von Fenstern, Elektro- und Sanitärinstallationen, Spengler- und Tischlerarbeiten, Gartengestaltung, Gartenarbeiten (ausgenommen reine Pflegeleistungen wie Baumpflege, Heckenschnitt, etc.), Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools.
Wer kann den Bonus beantragen?
Der Antragsteller muss die Wohneinheit, egal ob als Eigentümer oder in Miete, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.
Wie kann der Bonus beantragt werden?
Der Antrag kann online auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at mittels Hochladen der Rechnung gestellt werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist eine Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Für Personen, die keinen Internetzugang haben, können Dritte (Freunde oder der ausführende Handwerksbetrieb) den Antrag stellen.