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„Hacklerpension” ab Anfang 2020 abschlagsfrei

Neun Tage vor der Nationalratswahl wurden im Parlament Neuerungen bei der Pension für Langzeitversicherte beschlossen. Ab 01.01.2020 können Versicherte mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Die NÖ LAK hat alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst.


Die beschlossenen Neuerungen im Überblick: Männer, die noch 2019 eine vorzeitige Alterspension antreten werden, sollten sich unbedingt nachfolgende Fragen stellen und diese auch beantworten (lassen).

1.) Bin ich von den Neuerungen betroffen?
Von der Abschlagfreiheit profitiert, wer 45 Beitragsjahre erworben hat. Die Sonderbestimmung gilt für jede Pensionsform. In Frage kommen daher vor allem die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer („Hackler“) und die Schwerarbeitspension. Betroffen kann aber auch jemand sein, der vor Vollendung des 62. Lebensjahres eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zuerkannt bekommt. 
Achtung: Die Definition der Beitragsjahre in der neuen Bestimmung unterscheidet sich von allen bisherigen! Enthalten sind bis zu 60 Monate Kindererziehungszeiten, aber keine Präsenzdienstzeiten! Daher darf nicht von bisherigen Auskünften der Pensionsversicherungsanstalt über den Stichtag bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer („Hackler“) ausgegangen werden, obwohl auch dort „Beitragszeiten“ gefordert sind. Bei der Schwerarbeitspension sind überhaupt nur „Versicherungszeiten“ gefordert und damit insbesondere auch sämtliche Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges enthalten. Männer werden die Voraussetzungen für die abschlagfreie „neue Hacklerpension“ in aller Regel – aufgrund des Präsenzdienstes – erst später erfüllen als in bereits vorliegenden Auskünften der Pensionsversicherungsanstalt. Es ist unbedingt eine individuelle Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorzunehmen!

2.) Welchen Unterschied macht es, wenn ich von der Neuregelung betroffen bin?
Wer aufgrund der bisherigen Langzeitversichertenregelung mit 62 Jahren und 45 Beitragsjahren in Pension geht, muss Abschläge von 4,2% für jedes Jahr, um welches er die Alterspension vor dem Regelpensionsalter von 65 Jahren in Anspruch nimmt, in Kauf nehmen. Diese Abschläge fallen bei der „neuen“ Hacklerpension zur Gänze weg. Die Pensionsleistung kann daher um fast 15% höher sein. Bei den Erwerbsunfähigkeitspensionen betragen die Abschläge ebenfalls 4,2 % pro Jahr, bei der Schwerarbeitspension 1,8 %.

3.) Wenn sich herausstellt, dass ich aufgrund der neuen Rechtslage einen anderen Pensionsantrittstermin oder eine andere Pensionsart wählen würde – was kann ich tun?

Hier sind zwei Ebenen zu beachten:
a) Die sozialrechtliche Ebene: Ein bereits gestellter Pensionsantrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Wenn man seinen Pensionsantritt verschieben möchte, sollte man aber schnell agieren. Hat die Pensionsversicherungsanstalt bereits einen positiven Pensionsbescheid erlassen, ist der Stichtag fixiert!
b) Die arbeitsrechtliche Ebene: Ist der Pensionsantrag bereits eingebracht, hat der Versicherte üblicherweise auch bereits mit seinem Arbeitgeber entsprechende Regelungen getroffen. Entweder wurde von einer Seite bereits eine Beendigungserklärung abgegeben oder eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart. All diese Verfügungen können nicht mehr einseitig rückgängig gemacht werden, wenn sie bereits in die Wege geleitet wurden. Als erster Schritt ist daher unbedingt mit dem Arbeitgeber zu klären, ob eine Weiterbeschäftigung bis zu einem allfälligen neuen Pensionsstichtag noch möglich ist. Arbeitslosengeldbezug ist für den Fall, dass eine vorzeitige Alterspension bereits angetreten werden könnte, nur dann ausnahmsweise möglich, wenn lediglich die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension (40 Versicherungsjahre, Abschlag von 5,1%/Jahr) erfüllt werden.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob die gewählte Pensionsart und der gewählte Pensionsantritt nach der Neuregelung noch vorteilhaft sind, nehmen Sie umgehend Kontakt mit der NÖ Landarbeiterkammer oder unmittelbar mit der Pensionsversicherungsanstalt auf!
 

Foto: Lightfield Studios - adobe.stock.com