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Frühstarterbonus statt abschlagfreier Pension

Nur noch bis Ende 2021 besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf eine abschlagfreie Frühpension zu erwerben. Als Ersatz gibt es ab Jänner 2022 den neuen Frühstarterbonus.


Mit 01.01.2022 treten Änderungen im Pensionsrecht in Kraft, die politisch einigen Staub aufgewirbelt haben. Die Abschlagfreiheit für bestimmte Fälle von vorzeitigen Pensionen bei langer Versicherungsdauer läuft mit Jahresende aus, als Ersatz dafür wurde der Frühstarterbonus eingeführt. Im Folgenden einige Tipps für Versicherte, die in den kommenden Monaten die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Pension anzutreten.

Abschlagfreie Pension
Mit 01.01.2020 trat eine Regelung in Kraft, die in ähnlicher Form eigentlich 2013 abgeschafft worden war: Wer 45 Arbeitsjahre geleistet hat, kann ohne Abschläge auch vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand gehen. Die Angemessenheit einer solchen Möglichkeit wurde heftig, aber selten sachlich diskutiert. Wenngleich die Regelung ihre Mängel hat – dass nur bei dieser Bestimmung Wehr- und Zivildienst nicht als „Beitragszeiten“ gelten, war wohl eher ein Versehen und lag nicht im Sinne der Erfinder –, ist sie für die Betroffenen jedenfalls unschlagbar günstig. Wer bis 31.12.2021 die Voraussetzungen erfüllt – also 540 Beitragsmonate erwirbt -, dem geht die Abschlagfreiheit auch bei einem Stichtag nach dem 01.01.2022 nicht verloren, egal, ob die Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension noch nicht erreicht wurde oder jemand freiwillig länger arbeiten möchte. Dabei kann es sich auch um eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension handeln.

Frühstarterbonus
Anspruch auf den Frühstarterbonus haben Personen, die bis zu dem Monat, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, 12 Beitragsmonate in der Pensionsversicherung erworben haben. Für jeden dieser Beitragsmonate wird ein Euro auf die monatliche Bruttopension aufgeschlagen. Die Gutschrift kann maximal EUR 60,00 betragen. Weitere Voraussetzung ist der Erwerb von insgesamt mindestens 300 Beitragsmonaten. Die Vorteile durch den Frühstarter- bonus erreichen bei Weitem nicht das Ausmaß des Pensionsplus bei Abschlagfreiheit, allerdings profitieren deutlich mehr Versicherte davon, und zwar insbesondere auch Frauen. Fragen stellen sich für jene Versicherten, die Ende 2021 die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension erfüllen, nicht jedoch für die Abschlagfreiheit. Sollen sie zum frühestmöglichen Stichtag in Pension gehen oder lieber noch zuwarten? Vorweg: Im Bereich der vorzeitigen Alterspensionen, die mit erheblichen Abschlägen belastet sind, bedeutet jeder einzelne Monat länger arbeiten immer eine spürbar höhere Pension. Durch den Frühstarterbonus kann im Zeitraum der Systemumstellung 2021/2022 dieser Effekt deutlich verstärkt werden. In der Infobox (siehe unten) finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen. Im Einzelfall ist eine Beratung empfehlenswert.

Pensionsanpassung
Bis 2019 wurde die Pensionshöhe erstmals im übernächsten Jahr nach dem Stichtag angepasst. Mit 01.01.2020 kehrte man wieder zur Regelung der frühen 00er Jahre zurück, wonach die jährliche Pensionsanpassung auch für alle „Jungpensionisten“ voll wirksam wird. Ab 01.01.2022 gilt nun eine Mittellösung mit Aliquotierung: Wer mit 1. Jänner eine Pension antritt, erhält am folgenden Jahresersten 100 % der jährlichen Anpassung. Pensionisten mit Stichtag 1. Februar profitieren nur noch mit 90 %. Dieser Prozentsatz reduziert sich in Zehnerschritten bis zum Stichtag 1. Oktober auf 10 %. Die Stichtage 1. November und 1. Dezember gehen bei der ersten Anpassung leer aus.

Beispiel 1
Frau S. wurde am 25.12.1961 geboren. Mit 01.07.1977 begann sie eine dreijährige Lehre. 1985 und 1989 kamen zwei Kinder zur Welt, wobei jeweils zwei Jahre Karenz in Anspruch genommen wurden. Die Gesamtgutschrift am Pensionskonto beträgt per Oktober 2021 EUR 22.000,00. Frau S. wollte mit 01.11.2021 in Pension gehen.
Was brächte es ihr, bis 01.01.2022 zu warten?
a) Die vorzeitige Alterspension zum Stichtag 01.11.2021 beträgt netto EUR 1.413,20.
b) Die Alterspension zum Stichtag 01.01.2022 beträgt unter Berücksichtigung von 54 Monaten Frühstarterbonus netto EUR 1.456,22.
2022 erhält sie sohin insgesamt um ca. EUR 602,00 netto mehr Pension.

Beispiel 2
Herr N. wurde am 28.11.1959 geboren. Ab 01.12.1974 ging er einer unselbstständigen Beschäftigung nach. Den Präsenzdienst absolvierte er von 01.04.1978 bis 30.11.1978. Zwischen 2000 und 2005 bezog er für insgesamt 24 Monate Arbeitslosengeld, 2010 und 2015 für sechs Monate Krankengeld. Per November 2021 beträgt die Gesamtgutschrift am Pensionskonto EUR 28.000,00.
Soll Herr N. mit 01.12.2021 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer antreten oder besser bis 01.01.2022 warten?
a) Die Netto-Pension zum Stichtag 01.12.2021 beträgt EUR 1.518,42.
b) Die Netto-Pension per 01.01.2022 beträgt unter Berücksichtigung von 52 Monaten Frühstarterbonus EUR 1.554,04.
2022 erhält er damit insgesamt um ca. EUR 500,00 netto mehr Pension.

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