Familienbonus bringt mehr Geld im Börsel
Laut Finanzministerium werden ab Jänner 2019 insgesamt 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern, davon über 280.000 in NÖ, vom neu beschlossenen Familienbonus Plus profitieren. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von bis zu EUR 1.500 pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Voraussetzung für den Bezug ist der Anspruch auf Familienbeihilfe. Für Kinder ab 18 Jahren gibt es einen reduzierten Bonus von EUR 500,- jährlich.
Wirksam wird der Familienbonus schon ab dem ersten Steuereuro (ab ca. EUR 1.260), voll ausgeschöpft werden kann dieser dann ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 1.700. Unterstützt werden auch Eltern, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlen. Sie erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in der Höhe von EUR 250,- pro Kind und Jahr. Da der Familienbonus für jedes Kind nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, ist auch eine Aufteilung des Betrages auf beide Elternteile (z.b. bei getrennt lebenden Eltern) möglich. Ein Unterhaltsverpflichteter kann den Familienbonus Plus jedoch nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zur Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zur Gänze zu. Wird jedoch kein Unterhalt bezahlt, kann der andere Partner den vollen Bonus beanspruchen.
In der gesetzlich vorgesehenen Höhe steht der Familienbonus Plus nur für Kinder im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Familienbonus Plus indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Kein Familienbonus steht Mindestsicherungsempfängern und Arbeitslosen zu.
Per Antrag oder Steuererklärung
In Anspruch genommen werden kann der neue Familienbonus wahlweise über die Lohnverrechnung, also durch den Arbeitgeber, oder in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung). Bei der Abrechnung über den Arbeitgeber muss der Familienbonus beantragt werden. Anträge sind frühestens ab Dezember 2018 möglich. Das entsprechende Formular E30 wird rechtzeitig auf der Website des Finanzministeriums sowie in allen Finanzämtern zur Verfügung stehen.
Zeitgleich mit der Einführung des Familienbonus Plus werden ab 2019 die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und der derzeitige Kinderfreibetrag gestrichen. Diese verminderten allerdings lediglich die Bemessungsgrundlage, während der Familienbonus direkt von der Lohnsteuer abgezogen wird. Vorausberechnungen ergaben, dass der Familienbonus die fünffache Wirkung der beiden wegfallenden Maßnahmen haben wird.
Alle Details und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Familienbonus Plus sowie einen Rechner zur Vorausberechnung ihres persönlichen Vorteils finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at.
Familienbonus Plus in der PraxisRechenmodell: Lagerhaus-Angestellter, 2 Kinder (7 und 10 Jahre), kein Alleinverdienerabsetzbetrag (seine Frau arbeitet Teilzeit), bisher Kinderfreibetrag bezogen
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