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Entlastungen für die Bevölkerung ab 2025 – Kilometergeld wird endlich erhöht

Ab 2025 werden die Steuerstufen des Einkommenssteuersystems um knapp 4% angehoben. Das bedeutet, dass viele Erwerbstätigen zukünftig weniger Steuern zahlen und ihnen mehr von ihrem Einkommen bleibt.


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleibt 2025 mehr Netto vom Brutto. Möglich macht dies die Abschaffung der kalten Progression. Beschlossen wurde vom Nationalrat eine Anhebung aller Steuerstufen um knapp vier Prozent.

Ab 2025 muss daher erst ab einem Einkommen von EUR 13.308,- Lohn- und Einkommensteuer bezahlt werden.

Die neuen Tarifstufen im Detail:

  • erste Tarifstufe EUR 13.308 (Steuersatz: 20 %)
  • zweite Tarifstufe 21.617 Euro (30 %)
  • dritte Tarifstufe 35.836 Euro (40 %)
  • vierte Tarifstufe 69.166 Euro (48 %)
  • fünfte Tarifstufe 103.072 Euro (50 %) 

Außerdem werden Absetzbeträge (inkl. SV-Rückerstattung und SV-Bonus) sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen zu 100 % an die Inflationsrate angepasst.

Die Regierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen über das flexible Drittel der Entlastungssumme aus der Abschaffung der kalten Progression auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung geeinigt:

  • Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro).  Anhebung Nächtigungsgeld von 15 auf 17 Euro.
  • Das Kilometergeld für PKW, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt (bisher 42 Cent).
  • Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
  • Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden den Bewohnern von nun an aliquot zugerechnet.
  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.

„Die Anhebung des Kilometergeldes war uns als Landarbeiterkammer seit Jahren ein Anliegen. Die Erhöhung war notwendig und längst überfällig. Sie stellt einen großen Erfolg für viele unsere Mitglieder dar”, freut sich NÖ LAK-Präsident Ing. Andreas Freistetter.
 

Foto: Angelov | stock.adobe.com