Drei Prozent mehr Lohn für Arbeiter/innen im Gartenbau
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,00 %
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um durchschnittlich 6,24 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigungen um EUR 40,-
- Sondernormen von den Landarbeitsordnungen werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
- Kündigungsfristen NEU:
Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem Monatsletzten gelöst werden.
Für den Arbeitgeber betragen die Kündigungsfristen bis zu einer Dienstzeit von- 1 Jahr 14 Tage
- ab 1 Jahr 1 Monat
- ab 5 Jahren 2 Monate
- ab 15 Jahren 3 Monate
- ab 20 Jahren 5 Monate (gültig nur für Niederösterreich)
- Kündigungsfristen NEU:
- Anpassungen vom Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2022
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE
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Info zum Titelbild:
Gärtnerlehrlinge, wie Gabriel Gimpl von der Gärtnerei Bonigl, dürfen sich über eine Lohnerhöhung von durchschnittlich über 6 Prozent freuen.