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Drei Prozent mehr Lohn für Arbeiter/innen im Gartenbau

Bei der am 14.12.2021 stattgefundenen Lohnverhandlung für die ArbeiterInnen in den Gartenbaubetrieben Wien, Niederösterreich und dem Burgenland konnte in den Gesprächen zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Arbeitgeberverband ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 3,00 %
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um durchschnittlich 6,24 %
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigungen um EUR 40,-
  • Sondernormen von den Landarbeitsordnungen werden in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
    • Kündigungsfristen NEU:
      Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zu jedem Monatsletzten gelöst werden. 
      Für den Arbeitgeber betragen die Kündigungsfristen bis zu einer Dienstzeit von
      • 1 Jahr                                     14 Tage 
      • ab 1 Jahr                                1 Monat 
      • ab 5 Jahren                            2 Monate 
      • ab 15 Jahren                          3 Monate
      • ab 20 Jahren                          5 Monate (gültig nur für Niederösterreich)
      Für den Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist im ersten Jahr 14 Tage und erhöht sich nach 1 Jahr auf 1 Monat 
  • Anpassungen vom Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen.
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2022
  • Laufzeit: 12 Monate

Quelle: PRO-GE
 

Gärtnerlehrlinge, wie Gabriel Gimpl von der Gärtnerei Bonigl, dürfen sich über eine Lohnerhöhung von durchschnittlich über 6 Prozent freuen.