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Betriebsratsperiode auf 5 Jahre verlängert

Aufgrund der veränderten Bedingungen in der Arbeitswelt und den gestiegenen Anforderungen an Belegschaftsvertreter wurde deren Tätigkeitsdauer von vier auf fünf Jahre ausgedehnt.


Seit 22. August 2017 gilt auch im Bereich der Landwirtschaft eine wichtige Änderung für Betriebsräte. Die Funktionsdauer des Betriebsrates, die in § 164 der NÖ Landarbeitsordnung geregelt ist, beträgt nun nicht mehr vier Jahre, sondern wurde auf fünf Jahre verlängert. Gültig ist die Neuerung für alle Betriebsräte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Niederösterreich, die sich nach dem 21. August 2017 konstituiert haben. Betriebsräte, die sich vor diesem Datum konstituiert haben, müssen bereits nach vier Jahren wieder neu gewählt werden. 

Bildungsfreistellung angepasst
Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Betriebsräte wird entsprechend angepasst und von drei Wochen auf drei Wochen plus drei Arbeitstage erhöht.
Durch die Verlängerung der Funktionsperiode auf fünf Jahre soll Kontinuität in der Betriebsratsarbeit erleichtert und der doch nicht unerhebliche Aufwand für Betriebsratswahlen verringert werden. „Die Anforderungen an Belegschaftsvertreter sind seit der Einführung dieser Bestimmungen, die mittlerweile viele Jahre zurückliegt, wesentlich komplexer geworden. Aus unserer Sicht bedeutet die Verlängerung der Tätigkeitsdauer eine wichtige Stärkung für das Gremium des Betriebsrates”, wird die Gesetzesänderung von NÖ Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Freistetter, der selbst seit vielen Jahren als Betriebsrat tätig ist, ausdrücklich begrüßt.

Hintere Listenplätze besetzen!
Aufgrund der verlängerten Funktionsperiode erlangt auch die Besetzung der hinteren Listenplätze gesteigerte Bedeutung. Es wird in einer Periode zwangsläufig öfter zum Ausscheiden aktiver Betriebsräte kommen, weshalb eine vollständige Besetzung mit Ersatzbetriebsräten künftig umso dringender anzuraten sein wird. Bei Fragen steht Ihnen die Rechtsabteilung der NÖ LAK unter der Telefonnummer 01/512 16 01 12 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Foto: fotolia.com/Robert Kneschke