Beschäftigte in Winzergenossenschaften: Bis zu 4,3 % mehr Lohn und 100 Euro Corona-Prämie
Das Ergebnis für die Arbeiter/innen im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne zwischen 3,07 und 3,58 %, das ergibt im Durchschnitt 3,38 %
- Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
- Auszahlung einer Corona-Prämie in der Höhe von EUR 100,-
- Verbesserung im Rahmenrecht
- Die Kündidungsfristen werden an die gesetzlichen Kündigungsfristen der Angestellten angeglichen
- Sondernormen der Landarbeitsordnung werden in der Kollektivvertrag übernommen
- Geltungstermin: 1. Jänner 2022
- Laufzeit: 12 Monate
Das Ergebnis für die Angestellten im Detail:
- Erhöhung der KV-Gehälterum bis zu 4,3 %. Die durchschnittliche Anhebung der Einstiegsgehälter beträgt 3,74 %, der gewichtete Durchschnitt der Tabelle 3,2 %. Zusätzlich wurde das Einstiegsgehalt für Fachkräfte auf EUR 1.800,- (+9,3 % für die ersten beiden, +5,57 % für die darauffolgenden beiden Dienstjahres) angehoben. Für Hilfskräfte beträgt das Mindestgehalt EUR 1.698,-
- Auszahlung einer Corona-Prämie in der Höhe von EUR 100,-
- Geltungstermin: 1. Jänner 2022
- Laufzeit: 12 Monate
Quellen: PRO-GE, GPA