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Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Senkung bringt spürbare Entlastung

Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, kommt zahlreichen Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft zugute.


Der Nationalrat hat Ende März mit den Stimmen der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 1.948 beschlossen.

Die Gesetzesnovelle des Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetzes bewirkt, dass österreichweit rund 450.000 Beschäftigte ab 1. Juli 2018 geringere bzw. keine Arbeitslosenversicherung mehr zahlen. Je nach Bruttoeinkommen ersparen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig bis zu EUR 470 an Versicherungsbeiträgen (siehe Tabelle unten). 

Konkret werden ab 1. Juli folgende Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung gelten: 0 % bei einem Bruttoverdienst bis EUR 1.648 (derzeit noch EUR 1.381), 1 % bei einem Monatseinkommen zwischen EUR 1.648 und EUR 1.798 (derzeit noch EUR 1.381 bis EUR 1.506), 2 % bei einem Einkommen zwischen EUR 1.798 und EUR 1.948 (derzeit noch EUR 1.506 bis EUR 1.696). Erst darüber wird ab 1. Juli der normale Beitragssatz von 3 % fällig.



„Viele Beschäftigte in unserem Wirkungsbereich, die profitieren”
„Gerade in unserem Wirkungsbereich in der Land- und Forstwirtschaft gibt es viele Beschäftigte, vor allem Landarbeiter oder junge Gärtnerinnen, die spürbar profitieren, weil ihnen ab sofort einfach mehr im Börsel bleibt”, zeigte sich NÖ Landarbeiterkammer-Präsident und ÖLAKT-Vorsitzender Andreas Freistetter hocherfreut über den gesetzten Entlastungsschritt der Regierung.

So werden etwa bei einem Bruttolohn von EUR 1.700 steuerlich nur noch 1 Prozent des Einkommens als Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen. In einem Jahr ergibt das eine Ersparnis von EUR 476,-.

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