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Alles zum Thema „Gleitzeit”: Worauf Sie bei flexibler Arbeitszeit achten müssen!

Gleitzeit ermöglicht Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens frei zu gestalten. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung.


Punkt 9 Uhr Dienstbeginn, punkt 17 Uhr Dienstende. So war das zumeist früher. Heute ist der Alltag in vielen Betrieben flexibler geregelt. Das wohl gängigste Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Gleitzeit. Sie ist als eine Art „Deal” zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sehen.

Flexible Gestaltung der Arbeitszeit
Die Gleitzeit ermöglicht es innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichenNormalarbeitszeit selbst zu bestimmen. Der Arbeitnehmer ist in seiner Entscheidung ungebunden, an welchen Tagen er länger arbeitet und diese Mehrarbeitsspitzen dann zu einem späteren Zeitpunkt durch entsprechenden Zeitausgleich wieder abbaut. In den meisten Betrieben gibt es jedoch Kernarbeitszeiten, zu denen die Mitarbeiter anwesend sein müssen. Darüber hinaus kann jeder Dienstnehmer selbst wählen, ob er lieber früher kommt oder länger bleibt. Da der einzelne Arbeitnehmer selbst die flexible Gestaltung der Arbeitszeit in der Hand hat, lässt der Gesetzgeber dieses Modell auch ohne kollektivvertragliche Grundlage zu. In Unternehmen mit Betriebsrat ist Gleitzeit durch eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. In Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, muss Gleitzeit schriftlich zwischen Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbart werden.

Eine Gleitzeitvereinbarung muss vier grundlegende Parameter beinhalten:

  • Dauer der Gleitzeitperiode
    Innerhalb dieses Zeitraumes können Zeitguthaben aufgebaut und abgebaut werden. Am Ende dieser Periode ergibt sich ein entsprechender positiver oder negativer Zeitsaldo.
  • Gleitzeitrahmen
    Das ist die Zeitspanne zwischen dem frühestmöglichen Arbeitsbeginn und dem spätestmöglichen Arbeitsende eines Tages.
  • Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode
    Aus der Formulierung „allfälliger” wird deutlich, dass eine Übertragung als solche nicht vorgesehen sein muss.
  • Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit
    Wenn zum Beispiel ein Arztbesuch in die fiktive Normalarbeitszeit fällt, ist er ein Dienstverhinderungsgrund, welcher Entgeltfortzahlung auslöst und daher Arbeitszeit. Damit soll sichergestellt werden, dass dieses Risiko nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

Die tägliche Normalarbeitszeit von zehn Stunden darf nicht überschritten werden. Die wöchentliche Normal-arbeitszeit darf 40 Stunden im Durchschnitt nur insoweit überschreiten, als Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben vorgesehen sind. Auf jeden Fall ist sie aber mit 50 Stunden pro Woche begrenzt.
Dem weiten Spielraum bei der Arbeitszeiteinteilung steht der große betriebliche Vorteil der zuschlagsfreien Mehrarbeit gegenüber. Sieht somit die Gleitzeitvereinbarung eine Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben in die nächste Gleitzeitperiode vor, gelten diese Überschreitungen der Arbeitszeit nicht als Überstunden. Dies bedeutet aber nicht, dass es bei einer Gleitzeit zu keinen Überstunden kommen kann. Solche fallen an und sind auch mit einem Zuschlag zu bezahlen, wenn die gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeiten überschritten werden (10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich), Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens erbracht werden oder am Ende der Gleitzeitperiode Arbeitsstunden nicht in die nächste Periode übertragen werden können. Vor allem am Ende des Dienstverhältnisses sind allfällige Überstunden auszubezahlen.
Immer mehr Arbeitgeber führen in ihren Betrieben die Gleitzeit als Schutzschild ein, um nicht Gefahr zu laufen, gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zu verstoßen, welches nicht nur die Bezahlung unter dem Mindestlohn, sondern auch die Nichtentrichtung von Überstundenzuschlägen sanktioniert.
Letztendlich ist aber immer darauf zu achten, ob der Deal noch stimmt. Eine Gleitzeit ist nur dann rechtmäßig, sinnvoll und fair, wenn den Mitarbeitern die Flexibilität der Arbeitszeiteinteilung nicht nur am Papier, sondern auch in der Praxis gewährt wird.

Foto: fotolia.com / fotomek