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Abschluss der Gehaltsverhandlungen für Gutsangestellte: + 1,3 Prozent

Zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft der Privatangestellten wurde bei den Gehaltsverhandlungen eine Erhöhung der Bezüge um 1,3 Prozent ab 1. Mai 2017 vereinbart. Sonstige geldwerte Leistungen und Aufwandsersätze werden um 0,9 Prozent erhöht.


Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):

  • Erhöhung der Bezüge um 1,3 %
  • Erhöhung der sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersätze um 0.9 %
  • Jagdlehrlinge, die die Forstfachschule Warth oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben, erhalten zumindest die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres
  • Geltungstermin: 1. Mai 2017
  • Laufzeit: 12 Monate

Entschädigungen für Praktikanten gemäß § 3 Z. 8, erster und zweiter Absatz
EUR: 655,62

Entschädigungen für Jagd-, Fischereipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3 Z. 8, 3. Absatz
1. Lehrjahr: EUR 653,49
2. Lehrjahr: EUR 735,96
3. Lehrjahr: EUR 919,16

Kanzleipraktikanten gemäß § Z. 8, 3. Absatz
1. Lehrjahr: EUR 514,21
2. Lehrjahr: EUR 595,63
3. Lehrjahr: EUR 678,12

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