Abschluss der Gehaltsverhandlungen für Gutsangestellte: + 1,3 Prozent
Ergebnisse der Gehaltsverhandlung für land- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte):
- Erhöhung der Bezüge um 1,3 %
- Erhöhung der sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersätze um 0.9 %
- Jagdlehrlinge, die die Forstfachschule Warth oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben, erhalten zumindest die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres
- Geltungstermin: 1. Mai 2017
- Laufzeit: 12 Monate
Entschädigungen für Praktikanten gemäß § 3 Z. 8, erster und zweiter Absatz
EUR: 655,62
Entschädigungen für Jagd-, Fischereipraktikanten (-lehrlinge) gemäß § 3 Z. 8, 3. Absatz
1. Lehrjahr: EUR 653,49
2. Lehrjahr: EUR 735,96
3. Lehrjahr: EUR 919,16
Kanzleipraktikanten gemäß § Z. 8, 3. Absatz
1. Lehrjahr: EUR 514,21
2. Lehrjahr: EUR 595,63
3. Lehrjahr: EUR 678,12
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