3,45 Prozent mehr Lohn für Gutsarbeiter und Saisonarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben
Ergebnisse der Lohnverhandlung für Arbeiter/innen in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben (Gutsarbeiter):
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,45 %
- Erhöhung der Kategorie F um zusätzlich 1 Cent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um 6,64 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 5,38 %
- Änderungen im Rahmenrecht
- Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Gesetzliche Kündigungsfristen werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Anpassungen an das Landarbeitsgesetz werden vorgenommen
- Geltungstermin: 1. März 2022
- Laufzeit: 12 Monate
Ergebnisse der Lohnverhandlung für Saisonarbeiter/innen in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,45 %
- Kategorie „Sonstige Saisonarbeiter und Erntehelfer“ wird zusätzlich um 1 Cent erhöht
- Änderungen im Rahmenrecht
- Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
- Anpassungen an das Landarbeitsgesetz werden vorgenommen
- Geltungstermin: 1. März 2022
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE